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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Lebensversicherungen
 
Der_Daniel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.03.2006 08:48
Beschäftige mich gerad mit dem Thema Lebensversicherungen.
In meinem Grill steht noch einiges über steuerliche Vergünstigungen.
Hab allerdings mal gehört, dass die angeblich mittlerweile schon wegfallen sind.
Könnte mir evtl. jemand sagen, wie das zur Zeit aussieht, bzw. wo ich Informationen darüber finde.
Danke, und noch nen angenehmen Arbeitstag.
Daniel
Metalhead
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2006 08:59
also bei den LVs sind die Steuerlichen vergünstigungen letztes Jahr weggefallen soweit ich weis also brauchste das nicht mehr lernen^^

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Das Böse lebt drin in dir, das böse lebt es treibts mit dir. Das böse lebt bei tag und nacht. DAS BÖSE LEBT NIMM DICH IN ACHT. Und manchmal will es raus mit aller Macht und man hört von deinem Opfer nur den Schrei in der Nacht.

Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.03.2006 09:17
Jetzt muss ich schon mal blöd fragen: Es ist doch nur folgende Regelung weggefallen: wenn jemand noch in 2004 eine LV abgeschlossen hat, war sie steuerfrei.
Wenn allerdings eine LV 12 läuft und der VN min. 60 Jahre alt ist, dann ist muss man doch nur die Hälfte versteuern - richtig???

Bin ganz leicht verwirrt...
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2006 09:27
Bei der Versteuerung kommt es (wie eigentlich immer) auf den persönlichen Steuersatz an...Also auch bei einem VN, der bei Fälligkeit nach 12 Jahren eine LV ausgezahlt bekommt.
Es kann aber natürlich sein, dass er nicht sehr viele Steuern zahlen muss, da man ja in der regel im Rentenalter nicht mehr das große Einkommen hat. Hat jemand jedoch viele Mieteinkünfte z.B., dann kann es sein, dass der Steuersatz weiterhin recht hoch bleibt.
Es gibt aber soweit ich weiß auch Möglichkeiten, wo dann nur der Ertragsanteil versteuert werden muss...

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Snoopy1986
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.03.2006 09:27
ALso, wenn du vor dem 01.01.2005 eine LV abgeschlossen hast, dann ist die Kapitalauszahlung steuerfrei, sofern die Versicherung mindestens 12 Jahre lief und du min. 5 Jahre eingezahlt hast.
Seit dem 01.01.2005 ist es so, dass wenn die Versicherung 12 Jahre läuft und du dir das Kapital nach deinem 60 Lebensjahr auszahlen lässt, dann ist nur die Hälfte der Erträge mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Lässt du dir das vorher auszahlen oder läuft die VErsicherung noch keine 12 Jahre, so sind die vollen Erträge mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2006 09:59
Snoopy hat es genau richtig gesagt.
Der_Daniel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.03.2006 12:18
Kann man denn auch die Aufwendungen noch von der Steuer absetzen?
investmenttom
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.03.2006 14:10
Es ist einfach nur eine Steuerverlagerung. Jetzt kann man sie absetzen und später muss man die steuern bezahlen. je nach persönlichem satz. bei einer LV die erst im rentenalter ausgezahlt wird und zu guten verdienstzeiten angeschlossen wurde eigentlich eine gute möglichkeit steuerzahlungen zu optimieren, da man im rentenalter einen niedrigeren steuersatz hat.
Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2006 14:40
Richtig nur weiss jetzt keiner was steuerlich bei uns in 40 Jahren Sache ist.
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2006 16:32
@ investmenttom:
Bist du sicher das man die Beiträge ansetzen kann? Mir schwirrt da was im Kopf rum, das das nur Selbstständige können...zumindest gibt es da noch einschränkungen bei der Ansetzbarkeit.

Ja keiner weiß wie es in 40 Jahren aussieht... eigentlich weiß auch kaum einer wie es ende diesen Jahres aussieht. Aber meistens bleiben Verträge die zu "alten" Bedingungen abgeschlossen wurden geschützt. Siehe Steuerfreiheit für Erträge aus LV´s bis 05
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2006 17:03 - Geaendert am: 07.03.2006 17:04
Kapitallebensversicherungen
Verträge vor 2005
• Verträge mit Kapitalauszahlung, mindestens zwölf Jahren Laufzeit, fünf Jahren Beitragszahlung und 60 % der gesamten Beitragssumme als Leistung im Todesfall (bei Verträgen ab April 1996).
• Bei Beginn der Laufzeit und mindestens einer Beitragszahlung vor 2005 sind 88 % der Beiträge Sonderausgaben. Sie werden zusammen mit anderen Versicherungsbeiträgen bis maximal 1.500 € im Jahr anerkannt werden.
• Kapitalleistungen sind steuerfrei.

Verträge ab 2005
• Beiträge sind keine Sonderausgaben und können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
• Kapitalleistungen sind nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Es sei denn, die Versicherung läuft mindestens zwölf Jahre und der Versicherte erhält frühestens mit 60 Jahren das Kapital. Dann sind Kapitalleistungen so wie aus klassischen Rentenversicherungen mit Kapital wahlrecht steuerpflichtig.
 

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