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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Rückwirkende Prüfung auf Anspruch von Kindergeld
 
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.03.2006 14:20
Hallo!

Meine Prüfung liegt schon ein wenig hinter mir, trotzalledem denke ich, dass ich bei euch Hilfe bekommen werde.

Folgende Problematik:

1. Durch ein BGH-Urteil verringern seit einiger Zeit ja auch die Sozialversicherungsbeiträge das für das Kindergeld maßgebliche Einkommen. Zum einen benötige ich das dazugehörige Aktenzeichen/Urteil.

2. Meine Prüfung ist ja schon ein wenig her. Wie sieht es mit einer Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung des Kindergeldes aus? (Ausbildung 01.08.2001-31.01.2004)

3. Hat jemand von Euch Musterschreiben oder ähnliches???

Der/diejenige der/die mir entscheidend weiterhilft, soll natürlich nicht unbelohnt bleiben...

Also danke schonmal im Voraus!

Gruß,
WT
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.03.2006 15:12
Hallo Walktru,...

hab mal bisschen im google gesucht...

http://www.steuer-newsletter.de/themen/tipps/article.php/id/1201
>>> laut diesem Artikel, ist das Kindergeld für 2001 bereits verjährt... evtl noch für die anderen Jahre noch ne Möglichkeit?!?

und das BGH-Urteil ist evtl vom 26.10.2005 Aktenzeichen
(XII ZR 34/03)


Gruss
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.03.2006 15:21
Schonmal vielen Dank Spkzicke!

Bin auf weitere Posts gespannt...
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.03.2006 17:37
Also du hast Anspruch,rückwirkend für die letzten vier Jahre das Kindergeld noch zu bekommen, in deinem Fall also von 2202 bis 2004 (der Januar)
hab meine Ausbildung zur gleichen Zeit gemacht wie du und hab auch schon 2004 eine Nacherstattung beantragt (für 2003). Die wurde damals abgelehnt, weil da dieses Urteil noch nicht draußen war.
Jetzt habe ich durch dieses Urteil nochmal eine Nacherstattung beantragt, die wurde bisher aber abgelehnt. Grund: Weil sie damals abgelehnt wurde. Bin jetzt also grad mächtig am rumzackern mit denen, dass ich meine Kohle doch noch bekomm.

Das AZ des Urteils vom 11.01.2005 ist: 2BvR 167/02.
Das musst dann bei der erneuten Antragstellung auf Kindergeld angeben,dass die wissen,warum des nochmal beantragt wird.

Und dann kannste dich auf ne saftige Nachzahlung freuen,auch wenn‘s ein/zwei Monate dauert.

Viel Erfolg und sag Bescheid, wie‘s ausgegangen ist!

_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _

>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.03.2006 17:59
Ein paar Anmerkungen
1. Der Link von SpkZicke ist sehr gut!
2. Kindergeld erhalten grunsätzlich die Eltern und nicht die Kinder.
3. Deshalb müssen die Eltern grunsätzlich den Antrag auf Kindergeld stellen.
 

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