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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Sparbuch für gesetzliche Vertreter sperren???!?
 
Ben0101
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.02.2006 10:11
Guten Moin zusammen,

hab mal ne kurze Frage:

Habt ihr schonmal davon gehört das Sparbuch eines Kindes für die gesetzliche Vertreter zu sperren???

Geht das überhaupt???
Kundin iss gerade hier in meiner GST voll ausgeflippt....*lach*

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Frauen haben ´ne Orientierung wie ne Bockwurst. Wie oft sitzen sie im Auto und sagen:"Wir müssen hier nach links" und zeigen dabei nach recht....

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Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2006 10:28
Wer ist denn die Kundin?

Ist es die Minderjährige? oder die Erziehungsberechtigte?

Es gibt bei Minderjährigen die Möglichkeit, dass nur beide Erziehungsberechtigte gemeinsam verfügen können.

Und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass das Wormundschaftsgericht, jemanden einsetzt der das Geld des Minderjährigen verwaltet!

LG
Sandra
Fler
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.02.2006 10:29
Wieso denn ausgeflippt, fortäll moal!
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2006 10:34
@ Sandra

Der Fall mit dem Vormundschaftsgericht tritt aber in der Regel nur ein,wenn ein Erblasser nicht möchte,dass die Erziehungsberechtigten des minderjährigen Erben das Geld verwalten....

Ansonsten ist es nicht möglich,das Sparbuch zu Gunsten der Erziehungsberechtigten zu sperren
Außer eben für gemeinschaftliche Verfügungen der Erziehungsberechtigten und dass der Minderjährige bis zur Volljährigkeit oder der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten nicht verfügen darf...

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2006 10:41
oder auch wenn man nicht mehr bei den Erziehungsberechtigten lebt bzw. auf Grund von bestimmten Gegebenheiten....

LG
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2006 11:02
Klare Antwort: Nein, es geht nicht.

Grund: Bei einer gesetzlichen Vertretung handelt es sich eben nicht um eine Vollmacht.
SlaS0r
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.02.2006 12:30 - Geaendert am: 24.02.2006 09:42
einfach das sparbuch behalten, bzw. wenn der minderjährige den gv das buch net gibt dann können die GV ´s auch nix abheben ;)

~~keep it hardcore~~

 

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