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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoführung Schulaufgabe!!!!
 
bettina88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.02.2006 17:25 - Geaendert am: 12.02.2006 18:39
Ich (Azubi 1. Lehrjahr) schreib morgen meine 1. Kontoführungsschulaufgabe. Habt ihr irgendwelche Aufgaben? Würde mich gern testen!

DANKE!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.02.2006 18:15 - Geaendert am: 12.02.2006 18:31
Aufgabe 1:
Notar Dr. Gernot Heerwald möchte Kunde bei der Kreditbank AG werden, um ein Notaranderkonto für seinen Mandanten Sigmar Schulze zu eröffnen. Was müssen Sie als zuständiger Sachbearbeiter bei der Kreditbank AG nach dem Geldwäschegesetz im Rahmen der Kontoeröffnung beachten?
1. Da Herr Dr. Heerwald Notar ist, sind die Anforderungen des Geldwäschegesetzes hinsichtlich der Identifizierung erfüllt.
2. Herr Dr. Heerwald als Kontoinhaber muss identifiziert und Herr Schulze als wirtschaftlich Berechtig-ter angegeben werden.
3. Die Identifizierung muss sowohl für Herrn Dr. Heerwald als auch für Herrn Schulze durchgeführt werden.
4. Herr Schulze muss als Kontoinhaber und wirtschaftlich Berechtigter identifiziert werden.
5. Es muss die vollständige Anschrift von Herrn Schulze in den Kontounterlagen erfasst werden.
6. Eine Kopie des Personalausweises von Herrn Schulze muss zu den Kontounterlagen genommen werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.02.2006 18:16 - Geaendert am: 12.02.2006 18:21
Aufgabe 2:
Am Donnerstag, dem 03. November 2005, 08:45 Uhr, veranlasst Frau Breuer eine Überweisung zugunsten eines Empfängers bei der Handelsbank AG in Hamburg. Sie bittet um Auskunft, bis wann der Empfänger mit der Gutschrift rechnen kann. Ermitteln Sie das Datum (TT.MM.JJJJ), bis zu dem nach BGB der Betrag spätestens auf dem Konto des Zahlungsempfängers bei der Handelsbank AG in Hamburg gutgeschrieben sein muss.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.02.2006 18:16 - Geaendert am: 12.02.2006 18:21
Aufgabe 3:
Am 07. November kündigt Frau Breuer den Überweisungsvertrag vom 03. November 2005 und bittet darum, den Überweisungsbetrag wieder ihrem Konto gutzuschreiben. Welche richtige Auskunft geben Sie Frau Breuer in diesem Zusammenhang?
1. "Die Überweisung wird umgehend rückgängig gemacht und Sie erhalten den Betrag wieder gutgeschrieben."
2. „Der Betrag kann Ihnen nur gutgeschrieben werden, wenn der Begünstigte noch nicht darüber verfügt hat."
3. "Die Rücküberweisung ist nur möglich, wenn der Betrag der Handelsbank AG noch nicht endgültig zur Verfügung steht."
4. "Sie erhalten den Betrag nur zurück, wenn die Gutschrift noch nicht auf dem Konto des Begünstigten erfolgt ist."
5. "Der Betrag kann nur zurück überwiesen werden, wenn das Konto des Begünstigten nicht überzogen ist."
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.02.2006 18:26 - Geaendert am: 12.02.2006 18:42
Aufgabe 4:
An der Kasse der Kreditbank AG möchte Ihr Kunde Oliver Kaiser eine Banknote über 500,00 EUR in eine kleinere Stückelung wechseln. Sie stellen fest, dass der Geldschein gefälscht ist. Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig?
1. Sie bitten den Kunden auf das Eintreffen der Polizei zu warten, damit er die gefälschte Banknote an die Polizei übergeben kann.
2. Sie stellen Herrn Kaiser eine Empfangsbescheinigung aus, übergeben der Polizei die gefälschte Banknote mit einem Bericht und informieren die Deutsche Bundesbank über diesen Vorgang.
3. Sie geben dem Kunden die Banknote zurück und bitten ihn um eine schriftliche Erklärung, wie er in den Besitz des Falschgeldes gekommen ist. Diese Erklärung senden Sie an die Polizei.
4. Sie wechseln die Banknote und senden das Falschgeld mit einem Bericht an die Deutsche Bundesbank.
5. Sie stellen Herrn Kaiser eine Empfangsbescheinigung aus, leiten das Falschgeld an die Deutsche Bundesbank weiter und geben eine Mitteilung an die Polizei.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.02.2006 18:28 - Geaendert am: 12.02.2006 18:30
Aufgabe 5:
Ihre langjährige Kundin, die verwitwete Martha Mertens, ist am 14.04.2005 verstorben. Ihre einzige Tochter Maria Müller informiert Sie am 22.04.2005 über den Tod ihrer Mutter. Für die verstorbene Frau Mertens existieren bei der Kreditbank AG folgende Konten:

Kontostand
Kontokorrentkonto Soll
Tagesendsaldo am 13.04.2005 13,20 EUR
Tagesendsaldo am 21.04.2005 423,10 EUR

Sparkonto 1 einschließlich Zinsen
Tagesendsaldo am 13.04.2005 3.210,37 EUR
Tagesendsaldo am 21.04.2005 3.210,99 EUR

Sparkonto 2 einschließlich Zinsen
Tagesendsaldo am 13.04.2005 125,13 EUR
Tagesendsaldo am 21.04.2005 125,16 EUR

Depot (Kurswert Aktien)
Tagesendsaldo am 13.04.2005 9.890,00 EUR
Tagesendsaldo am 21.04.2005 9.970,00 EUR

Unter Vorlage der Sterbeurkunde und des Familienstammbuchs der Eltern möchte Frau Müller den Sollsaldo ausgleichen und das Kontokorrentkonto auflösen. Welche der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit dem Wunsch von Frau Müller ist richtig?
1. Erst mit der Bestätigung eines Notars, dass Frau Müller tatsächlich die einzige Tochter ist, darf sie das Konto auflösen.
2. Mit Vorlage eines Erbscheins, der sie als alleinige Erbin ausweist, kann Frau Müller nach persönlicher Legitimation das Konto auflösen.
3. Wenn Frau Müller Ihnen noch zusätzlich mit der Sterbeurkunde ihres Vaters nachweist, dass ihre Mutter tatsächlich verwitwet war, darf sie das Konto auflösen.
4. Zur Kontoauflösung muss Frau Müller das Originaltestament vorlegen.
5. Der Saldenausgleich berechtigt Frau Müller zur sofortigen Auflösung des Kontos.

Aufgabe 6:
Welche Summe ergeben die Beträge, die der Erbschaftsteuerstelle des Finanzamtes insgesamt gemeldet werden müssen? (Einzelbeträge jeweils auf volle EUR abrunden.)
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.02.2006 18:33
Das dürfte wohl an Aufgaben zum üben reichen. ;)
 

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