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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Ausbildungversicherung - Steuererklärung
 
Jule80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.02.2006 14:08
Hallo!

Ich brauche mal wieder eure Hilfe . Und zwar habe ich letztes Jahr meine Ausbildungsversicherung (meine Eltern hatten für mich monatl in eine Vers. gespart) ausbezahtlt bekommen. Jetzt wollte ich gestern mit meiner EKST-Erklärung angefangen. Nun meine Frage, muss ich das Geld irgendwo als Einnahmen oder so angeben? Vielen Dank für eure Antowrten, stehe nämlich irgendwie auf dem Schlauch und weiß net weiter.... DANKE
Schneeflocke86
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2006 14:23
Also genau sagen kann ich dir das nicht, aber ich vermute, dass sie in die Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören....
Wäre nett wenn du dich mal meldest wenn du genaueres weißt...
Jule80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.02.2006 14:27
Ja, mache ich. DANKE
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.02.2006 15:27
Wieso Einkünfte aus Kapitalvermögen?
ich würde eher denken, dass es zu "sonstigen Einkünften" gehört.
PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.02.2006 17:05
Was ist das für ne Versicherung? Auf wen lief die? Ist ggf. ne Schenkung, wenn du von deinen Eltern den Betrag nur überwiesen kriegst. Warum überhaupt noch bei der Steuer angeben? Wenn ich ne LV ausgezahlt bekomme, brauch ich die doch auch nicht bei der Steuererklärung anzugeben oder sollte ich mich da so vertun? Sonst könnteste ja auch nen Baussparvertrag bei dem du 50% ansparst und das Guthaben rausholst melden, was ja letztlich blödsinnig ist...
exlocke-lisa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.02.2006 17:19
gehe am besten auf google und gib ausbildungsversicherung ein, vielleicht findest du einen passenden eintrag. oder frage die versicherung (z.b. verbundpartner deiner Bank oder die, woher das geld kommt) mal an, die haben eigentlich erfahrungen damit.
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.02.2006 17:28
sagt mal, ist eine ausbildungsversicherung nicht eine kapitalbildene lebsnversicherung?! denke schon und dann gilt das mit den 12 jahren oder 5 jahresbeiträgen..also würde steuerfrei sagen...
Jule80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.02.2006 17:48
Vielen Dank für eure Antworten, werde morgen früh gleich mal unseren Versicherungsfachmann anrufen.
War mir halt einfach unsicher, ob ich das überhaupt angeben muss....

Schönen Abend noch!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2006 17:56 - Geaendert am: 09.02.2006 20:34
Eine Ausbildungsversicherung ist eine Kapitallebensversicherung, bei der die Auszahlung bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren steuerfrei ist.
Die Auszahlung erfolgte an die Eltern.

Der Auszahlungsbetrag hat in einer Steuererklärung des Kindes nichts verloren.

Es ist eine Schande, wenn zukünftige Bankkaufleute hier Versicherungsvertreter bemühen müssen.
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2006 20:24
Die LV ist aber steuerfrei, da sie or 2004 abgeschlossen ist und alle anderen Bedingungen erfüllt sind.

Daher brauchst du die nicht mitangeben.

Fernstudium

Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de

Jule80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.02.2006 08:26
Danke!

@Herrmann, hast du irgenwie schlechte Laune??????
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2006 18:19 - Geaendert am: 11.02.2006 17:00
Ja!
Meine Laune verschlechtert sich, wenn Bankkaufleute Versicherungsfachleute fragen, bei
- Riester-Förderung
- Steuerfragen
- langfristige Vermögensanlage.

In diesem Themen sollten die Bankkaufleute mehr Ahnung als ein Versicherungsfachmann haben.
VinzeSPK
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.02.2006 11:44
Stimmt! Denn wenn man Banker ist, dann ist man gleichzeitig:

Finanzexperte
Versicherungsmensch
Wertpapierspezialist /-analyst
Steuerberater
Experte für Familien- und Scheidungsrecht
Experte für Asyl- und Aufenthaltsfragen
Kummerkaster etc...

Ich liebe diesen Job!!!
jovis
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.02.2006 15:46
Da muss ich Herrmann aber auch zumindest im Grundsatz widersprechen....die Frage dieses Threads muss man auch als Azubi wissen, das steht ausser Frage, aber dass man Grundsätzlich in den genannten Themen "fitter" sein muss als ein entsprechender Spezialist halte ich für, sorry, Blödsinn....
...ich würde den Bankkaufmann als Generalisten betrachten, der ein breites Spektrum abdeckt und viele Optionen bietet,aber schlussendlich spezialisieren sich die meisten ja auch...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.02.2006 16:34 - Geaendert am: 11.02.2006 17:47
Wenn man als Bankkaufmann gerade nicht fit in einem Thema ist, dann sollte er den Spezialisten aus der Bank und nicht den angelernten Versicherungsfachmann fragen.
jovis
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.02.2006 17:33
...das ist aber eine ganz andere Aussage, als die erste ;-)

...trotzdem schönes Restwochenende
 

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