Brauche HILFE zum Thema LBS ! Besteuerung und Obligo |
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Verfasst am: 06.02.2006 10:04 |
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Ich habe mal wieder ein Problem. Im Obligo eines Kunden steht unter einer Bausparnummer im Tarif B1 ein Saldo von 13.562 EUR. Direkt unter der Bausparnummer ist wiederum eine Zeile aufgelistet wo unter der Spalte KA nochmals SP wiederholt wurde. In dieser Zeile ist ein Saldo von 821,00 EUR. Insgesamt ergibt sich ein Saldo bei der LBS von 14.383. Was bedeutet genau dieses zweite Zeile mit den 821 EUR ? Wer kann mir Daten zum Tarif b1 sagen und wie ist die Besteuerung , wenn der Kunde a) sein Guthaben aus dem BSV haben möchte oder b ) den BSV zuteilungsreif hat ? HILFE ! |
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Verfasst am: 06.02.2006 10:08 |
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sp heißt sparzulage!
besteuerung fällt beim bv nur an, wenn die zinsen über den fsa vom kunden hinausanfallen, oder wenn er bei der lbs keinen hat.
sonst fällt da nichts an zum besteuiern!!!!!__________________________________________________
Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!
>>>> Alles wird gut <<<< |
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Verfasst am: 06.02.2006 10:27 |
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Frage dazu :
D.h. wenn ich einen FA bei der LBS stelle über 900,00 EUR, fallen dann somit keine Steuern an ? Was ist denn mit den Zinsen, die der BSV generell ausspuckt. Sollten ja beim Alttarif nicht wenig sein. Wie kann ich sehen, wie hoch die sind. Was empfehle ich dem Kunden ( gerade hinsichtlich der Herabsetzung des Sparerfreibetrages in 2007 ) |
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Verfasst am: 06.02.2006 10:30 |
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immer abfrage lbs 720 im prodialog!
da siehst du alles was den bv betrifft!!!
steuergünstige anlagen!! musst du dann empfehlen!!__________________________________________________
Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!
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Verfasst am: 06.02.2006 10:32 |
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" sp heißt sparzulage! "
Achja, seid ihr euch auch sicher, das sp sparzulage heisst und sich nicht evtl auf den Bonus bezieht, welcher evtl. im Tarif ist ? |
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Verfasst am: 06.02.2006 10:39 |
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schau in die lbs 720 da steht dann alles drinnen!!! __________________________________________________
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Verfasst am: 06.02.2006 10:41 |
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Der Kunde benötigt keinen Freibetrag für die Zinsen, wenn er WoP beantragt. In diesem Fall sind die Zinsen automatisch freigestellt. Da er Arbeitnehmersparzulage bekommt, nehme ich doch an, daß er auch dien Antrag für die WOP stellt. |
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Verfasst am: 06.02.2006 10:48 |
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" schau in die lbs 720 da steht dann alles drinnen!!! "
sorry, keine ahnung, welches system ihr habt, aber bei uns gibt es sowat nicht.... |
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Verfasst am: 06.02.2006 10:55 |
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prodialog!
und da die abfrage 720!
habt ihr des ned?__________________________________________________
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