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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Bewertungszahl bestimmen
 
Ranger
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.01.2006 12:17
Hallo, kann mir einer von euch sagen, woher ich weiß welche Bewertungszahl ich erreichen muss?

Wie dich die errechne weiß ich, aber woher weiß ich wieviel ich brauche?

Bin für Infos dankbar.

mfg
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2006 13:47
Wobei? Mündliche Prüfung?

Gruß
Julien
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.01.2006 14:20
Ich glaube er meint bei einem Bausparvertrag, oder? Sprich die Bewertungszahl, die für die Zuteilung notwenig ist...

Skamelot
Ranger
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.01.2006 15:03
ups, sorry meinte natürlich für den bausparvertrag.
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.01.2006 15:07
Ist das nich bei jeder Bausparkasse anders?

Müsste in den Vertragsunterlagen oder in den Beraterunterlagen stehen.

Bei der LBS ist es 205

Ciao

Skammy
Claudi884
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.01.2006 17:45
Jetzt mal ne ganz andere blöde Frage:

Wenn man z.B. die 40% der Bausparsumme eingespart hat, hat man ja normalerweise die Bewertungszahl erreicht um das Darlehen zu beantragen.

Was ist jetzt, wenn man aber, aufgrund einer zu hohen Bausparsumme, die 40% und somit die Bewertungszahl nicht erreicht hat, aber das Darlehen gar nicht haben möchte?

Dann bekommt man doch trotz nicht erreichter Bewertungszahl das angesparte Guthaben anstandslos ausgezahlt oder nicht?
Man hat doch dann im Endeffekt "nur" die zu hohe Abschlussgebühr bezahlt oder nicht?

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
Santos
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.01.2006 18:07
Die BWZ ermittelt sich aus dem Faktor Zeit und Anspargrad. Beides muss also erfüllt sein. Es ist auch möglich trotz Zuteilung weiter zu besparen und das Darlehn nicht in Anspruch zu nehmen.
Ranger
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.01.2006 18:12
das war aber nicht die antwort auf meine frage.

meine frage war, woher ich weiß welche BWZ ich erreichen muss?
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.01.2006 19:02 - Geaendert am: 29.01.2006 19:07
Man muss immer 3 Faktoren berücksichtigen.

Das Mindesguthaben der BS: Meist 40% der Summe, kann aber auch mehr oder weniger sein. Kommt auf den Tarif an.

Die Mindestsparzeit!

Sowie die Mindestbewertungszahl erreicht haben.

Ansonsten kannst du den Bausparvertrag kündigen. Man beachte die Kündigungsfrist. Kommt auch wieder auf den Vetrag an. Dann hat man halt nur die Abschlussgebühr bezahlt. Macht man sofortige Auszahlung, wir meist 1% des Guthabens einbehalten. Kommt aber wie immer auf Bausparkasse und Tarif an!
Solte man Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage darauf beantragt haben, kann es sein, dass die wegfällt, wenn nicht besonder Situationen sind. Also Zulagenschädlich!
Teilweise kann es sein, dass unter 7 Jahren auch ein bonus wegfällt.

Ansonsten um auf die Frage von Ranger back zu kommen:

Schau in deine Vertragsunterlagen bzw. deine Beraterunterlagen. Da steht das. Mit was für einer Bausparkasse arbeitest du denn zusammen?

Skammy.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2006 20:04
Bei der LBS gibt es insgesamt drei BWZ:
1. Beratungs-BWZ
2. Mindest-BWZ
3. Ziel-BWZ

In der Beratung geht man immer von einer späteren Zuteilung aus (worst-case)

Die Mindest-BWZ ist von der Bausparkasse vorgegeben. Alle Verträge, die unter dieser BWZ bleiben kommen zu dem Stichtag nicht in die Zuteilung.

Die Ziel-BWZ ist die von der Bausparkasse festgelegte Zahl, zu dem Verträge tatsächlich in die Zuteilung kommen. Ist viel Geld im Kollektiv orientiert sich diese an der Mindest-BWZ, sind weniger Mittel (durch Ausleihungen) vorhanden kann die Bausparkasse diese erhöhen und somit die Repartierungspolitik beeinflußen.

Beeinflußende Faktoren für die BWZ sind:
- Regelsparbeitrag
- Sonderzahlungen
- Zinszahlungen
- staatl. Förderungen (AnSpZ, WoP)
- Ruhephasen

Schönen Gruß
Ranger
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.01.2006 20:39
ich arbeite gar nicht mehr mit irgendeiner bspkasse zusammen.

ist ein BSH (schw.hall) A-standard tarif. 10‘ vertrag, und läuft grad mal 2 jahre. und will da schnellstmöglich dran.

ist auch nicht meiner, sonder von einem bekannten, nur seh ich da nirgends die mindesBwz. deswegen frag ich mich, wie ich am besten/schnellsten ran kann.

mfg
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.01.2006 20:54
Das einfachste ist, dass dein Bekannter zu seinem Kundenberater geht. Dieser tippt das schnell in den Rechner ein und schaut, wie hoch ggf. eine Sonderzahlung ist...
Der kann dann auch Auskunft über die Bewertungszahl geben.

Skamelot
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.01.2006 21:35
Zu beachten ist dabei aber, dass eine vorschnelle Verfügung schädlich für die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie sein wird!
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2006 11:13
@Skamelot
Bei welcher LBS ist denn das? BWZ 205???
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.01.2006 12:56 - Geaendert am: 30.01.2006 12:57
@ vw

LBS Berlin-Hannover

Bei allen gängigen Tarifen ist die Mindestbewertungszahl 205.

Ciao

Skammy
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2006 13:32
Ich meine,die Bewertungszahl bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall bei um die 44 liegt. Nur man sollte, wie schon vorher angemerkt, beachten, dass es dann zur einer prämienschädlichen Verfügung kommt, wenn man den Bausparvertrag auflöst.
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.01.2006 15:07
Bei der LBS Rheinland-Pfalz liegt die BWZ um 212!

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Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

 

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