SÜ PKW |
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Verfasst am: 27.01.2006 08:56 |
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Hallo
weiß jemand wie das jetzt mit dem neuen Fahrzeugschein bei einer SÜ ist. Denn es gibt ja keinen Fahrzeugschein und -brief mehr. Ich hab gehört das man die neuen nicht als Sicherheit nehmen kann.Genieß dein Leben solange du kannst!! |
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Verfasst am: 27.01.2006 09:04 |
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es gibt nach wie vor die trennung zwischen schein und brief!!
auch wenn die dinger jetzt bunt sind und fälschungssicherer...
aber die trennung zwischen schein und brief besteht weiterhin!!!!__________________________________________________
Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!
>>>> Alles wird gut <<<< |
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Verfasst am: 27.01.2006 09:06 - Geaendert am: 27.01.2006 09:06 |
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d.h. die SÜ funktioniert immer noch nach dem selben prinzip.
LG und Vielen DankGenieß dein Leben solange du kannst!! |
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Verfasst am: 27.01.2006 09:15 |
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Die SÜ funktioniert weiterhin nach dem gleichen Prinzip.
Nach den EU-Vorgaben enthält die neue "Zulassungsbescheinigung Teil I" die Daten des bisherigen Fahrzeugscheines, der die Legitimation zur Teilnahme am Straßenverkehr darstellt. Die "Zulassungsbescheinigung Teil II" ist der bisherige Fahrzeugbrief, der unter anderem eine eigentumssichernde Funktion hat. |
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Verfasst am: 27.01.2006 09:18 |
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Des war mal eine super Erklärung.
ich dankeGenieß dein Leben solange du kannst!! |
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Verfasst am: 27.01.2006 13:14 |
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Eine Sicherungsübereignung ist und wahr immer schon ohne Fahrzeugpapiere möglich. |
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Verfasst am: 27.01.2006 13:19 |
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ja das ist klar das des so auch möglich ist aber es ist trozdem in der regel so das die papiere herein genommen werden. deswegen auch die frage. Genieß dein Leben solange du kannst!! |
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Verfasst am: 27.01.2006 13:21 |
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Die Übergabe des Kfz- Briefes hat mit der Wirksamkeit der SÜ nichts zu tun. |
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Verfasst am: 27.01.2006 13:45 |
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Die Bank sollte sich den Brief trotzdem übergeben lassen, da in der Verkehrsanschauung die begründete Vermutung besteht, dass das Fahrzeug demjenigen gehört, in dessen Besitz auch der Brief ist.
Das Problem liegt darin begründet, falls sich z.B. später herausstellt, dass der Sicherungsgeber nicht Eigentümer des übereigneten KFZ ist. Die Bank handelt dann grob fahrlässig, wenn sie sich den Brief nicht hat übergeben lassen. Demnach kann sie auch nicht gutgläubig Eigentum am KFZ erwerben.
Der Brief ist weder Traditions- noch Legitimationspapier.
Daher hat die Übergabe des Briefes also nichts mit der Sicherungsübereignung zu tun.
Außerdem stellt nur das KFZ selber einen realisierbaren Vermögenswert da. Demnach kann die Übergabe des Briefes die SÜ auch nicht ersetzen und nur der Brief alleine kann nicht übereignet werden, sondern nur das KFZ selbst. |
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Verfasst am: 27.01.2006 13:48 |
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@ceejay
Danke für den informativen Text. |
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Verfasst am: 27.01.2006 13:49 |
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@ Herrmann: Danke für Ihre Anmerkungen! :) |
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Verfasst am: 27.01.2006 17:47 |
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Eíne Nichteinreichung des Briefes hat zwar keine rechtliche Wirkung, jedoch aus Beweiszwecken unabdingbar. Somit wird die Veräußerung (gutgläubiger Erwerb durch außenstehende Dritte) unterbunden.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 28.01.2006 15:37 |
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Ohne Kfz- Papiere
· Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den Fahrzeugschein
· Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief |
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