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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Hilfe bei einem Praxisfall...
 
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.01.2006 18:18
Eine junge Kundin bespartb einen BSV mit VL.
Die Kundin zahlt jedoch keine Lohnsteuer, da sie unter der Einkommensgrenze liegt.
Wie kann sie Ihre arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, wenn sie keine Lohnsteuererklärung macht?
TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 18:24
indem sie eine vereinfachte steuererklärung macht
TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 18:28
ein formular für die vereinfachte steuererklärung erhält sie beim finanzamt. da sind dann nur einige sachen auszufüllen, was beispielsweise persönliche daten angeht...
das reicht sie dann einfach ein mit ihrer lohnsteuerkarte und dem antrag auf arbeitnehmersparzulage.
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.01.2006 18:49
vielen Dank!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~

- Ich bin Star, Superstar...
ich habe keine Talent, aber Disziplin
und ich lasse mich am Piercing durch die Medien zieh´n, jaja!! -

Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 19:07
Oder man geht einfach zum örtlichen Amt und lässt sich den Vordruck für eine EKSt.-Erklärung geben. Oben kreuzt man nur Antrag auf Festsetzung der AnSpZ" an, füllt die persönlichen Daten nebst Unterschrift und schickt es zum zuständigen Finanzamt.

Schönen gruß
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.02.2006 12:46
Und wenn sie noch auf der steuerkarte der eltern steht?
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.02.2006 12:56
Wenn sie selbst arbeiten geht, muss sie eine eigene Lohnsteuerkarte beantragen (oder beantragt haben) und die der Personalabteilung einreichen.

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Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

 

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