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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Und-Konto Wer haftet wenn einer allein abhebt?
 
Flowing
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.01.2006 12:09
Wenn Eheleute ein UND Konto führen, einer dann eine höhere Summe abhebt und der andere eine Wiedergutschrift verlangt,ist die Bank dann dazu verpflichtet den Betrag wieder gut zuschreiben???

Ich würde jetz behaupten dass es so ist, da einer beim Und Konto nicht alleine verfügen darf. Liege ich da richtig???

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 12:11
Wenn es ein UND-Konto ist, darf die Bank nicht an einen alleine Auszahlen, deshalb haftet die Bank....

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 12:11
es dürfte gar nicht erst zur auszahlung ohne die zustimmung des anderen kontoinhabers erfolgen...
Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 12:12
Ganz klar, die Bank haftet! Sie hätte nicht auszahlen dürfen!
moak
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.01.2006 12:25
Ganz klar, es gibt keine Und- Konten mehr...

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Dumm stellen schafft Freizeit
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Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 12:26
Bei einem Und-Kto. darf nur gemeinschaftlich verfügt werden, außer der Mitinhaber berechtigt den Anderen.

In diesem Fall ist die Bank aus der Haftung entlassen, liegt keine Berechtigung vor muss die Bank für den Schaden aufkommen!

LG
Sandra
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 12:37 - Geaendert am: 26.01.2006 12:38
Ganz klar gibt es UND- Konten noch!!!

Allerdings ist die übliche Bezeichnung eines Kontos "oder",auch wenn in Systemen dann trotzdem das Wörtchen "und" steht. Ein UND- Konto muss allerdings speziell als ein solches gekennzeichnet sein!
Wünscht eine Personengemeinschaft (z.B. Eheleute) ein UND- Konto,so muss es diesen Wunsch spziell äußern, da nicht mehr auf UND- Konten beraten wird (außer vielleicht im Firmenkundenbereich).


Zur Haftungsfrage:
Wie es meine Vorschreiber schon beantwortet haben, hätte die Auszahlung nur mit Zustimmung beider Kontoinhaber vorgenommen werden dürfen, deshalb haftet die Bank für die Auszhalung.
Bleibt nur zu hoffen,dass diese nicht allzu hoch war...

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 12:39
UND-Konten kommen auch bei Erbfällen usw. vor.

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T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 12:40
In unserem Hause werden ebenfalls noch und-Konten geführt.
Diese sind aber mit einer extra Sperre versehen, so das bei der Auszahlung auf jeden Fall auffälllt, dass es ein und-Konto ist.

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Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

moak
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.01.2006 13:10 - Geaendert am: 26.01.2006 13:11
Das Profil der drei Und-Konten-Eröffner zeigt,
dass das wohl in Sparkassen noch gemacht wird...

Gut gut, ein wenig Mehrarbeit, die ihr euch aufhalst,
(bzw, die euch aufgehalst wird)
aber wenns bei euch noch geht...

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T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 13:19
Soweit ich weiß steht das doch im KWG oder nicht?
Von daher müssten eigentlich alle Banken und-Konten für Kunden eröffnen, die darauf bestehen??

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T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 13:20
und @ Chava:

Stimmt, Konten von Erbengemeinschaften MÜSSEN als und-Konten geführt werden.

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Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 13:25
@ T-Master:
Danke...

Ansonsten versucht man natürlich, möglich alles als ODER-Konto anzulegen, aber wenn der Kunde nun mal will, macht man sich mit einer Ablehung nicht gerade beliebt bzw. zeigt sicht nicht kundenfreundlich.

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T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 13:30
@ Chava:

Sehe ich genauso wie du. Wenn der Kunde ein und-Konto will und von mir keins bekommt, freut der sich bestimmt wie blöd und empfiehlt mich direkt all seinen Bekannten und Freunden als kompetenter Berater der einem in allen Lebenslagen weiterhilft weiter.

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