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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

VL
 
2005azubine
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.01.2006 10:47
Hallo Leute,

hab mal ne Frage zu den VL wenn man sie in einen Bausparvertrag investiert. Also man bekommt doch auf VL Arbeitnehmersparzulage und auf den Bausparvertrag Wohnungsbauprämie, also wenn man jetzt die VL in einen Bausparvertrag investiert, bekommt man das beides oder nur eines von beiden?? Und wenn man nur eins bekommt, welches denn??

Würd mich freuen wenn mir einer helfen kann und schonmal vielen Dank!
Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.01.2006 10:51
Aslo wenn du VlL in einen Bausparvertrag reinlaufen lässt, kannst du Arbeitnehmersparzulage beantragen, vorrausgestetzt du kommst nicht über die Einkommensgrenze! Wohnungsbauprämie bekommt hingegen jeder, der die Einkommensgrenzen nicht überschritten hat und den Antrag an die Bausparkasse weiterleitet.
2005azubine
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.01.2006 10:57
Also kann ich auf den Bausparvertrag beides bekommen, wenn ich die Einkommensgrenzen nicht überschreite oder wie?
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.01.2006 10:59
Du kannst auf maximal 470/940 Euro im Jahr 9 % Arbeitnehmersparzulage beantragen und auf 512/1024 Euro 8,8 % Wohnungsbauprämie. Allerdings bekommst du auf die VL nur eines von beidem.

Einkommensgrenzen für die Förderung von ANSpz. 17900/35800 €


Einkommensgrenzen für die Förderung von WoP.
25600/51200 €

Sinnvoll ist es also dann die WoP zu beantragen, wenn man über die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt, oder dann, wenn man mehr eingezahlt hat im Jahr als 470,- €.
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.01.2006 11:00
WoP gibt es ab 16 Jahre
Muffin-P
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.01.2006 11:00 - Geaendert am: 26.01.2006 11:43
Sparzulage 9% auf max. 470,- p.a. (39,16 mtl) =42,30€
WoBauPr. 8,8% auf max. 512,- p.a. (42,66 mtl) = 45,06€

bedeutet wenn du nur deine VL da rein laufen lässt bekommste die arbeitnehmersparzulage von 9 %

wenn du dich zusätzlich entschließt aus eigenleistung
noch was auf den vertrag einzuzahlen kannst du auch
die 8,8% WoB für wohnwirtschaftliche zwecke beantragen
2005azubine
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.01.2006 11:01
Ok jetzt weiß ich bescheid, vielen Dank!
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.01.2006 11:27
Muffin, dass mit den 18 % ist falsch.

Die Arbeitnehmersparzulage auf Fonds sind 18 %, die WoP ist 8,8 %
Muffin-P
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.01.2006 11:42
ein sehr wichtiger hinweis von "Quarky ",danke dir.
kam mir schon beim schreiben so seltsam vor,
aber ich bin krank da wird man mir diesen
zeilenverrutscher durchgehen lassen =o)
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.01.2006 12:47
Aber soweit ich weiß kann auch wenn nur sagen wir 480 € VL auf einen BSV eingezahlt werden dafür die WOB beantragt werden. Allerdings nur wenn der Einzahler dafür nicht schon ANSZ beantragt hat und innerhalb der Einkommensgrenze liegt.

__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

amerson
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.02.2006 14:31
jetzt sind bei mir alle klarheiten beseitigt...wenn ich jetzt bspweise 20€/Monat VL bekomme und die auf einen Bausparvertrag einzahle, kann ich entweder WOP oder AN nutzen?

es sei denn, ich zahle aus meiner eigenen tasche noch mehr ein, dann kann ich auf vl AN nehmen und auf den rest WOP?!?!

oder bekomme ich auf den gesamtbetrag AN und WOP?
chriska
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.02.2006 15:21
Wenn Du 20,- auf einen BSV einzahlst, also 240,- EUR im Jahr, bekomst Du auf Deine Einzahlungen entweder 9% ANZ (22,-) ODER 8,8% WOP (21,12) beantragen. Vorausgesetzt Du bleibst innerhalb der Einkommensgrenzen.

In Deinem Fall wäre es also günstiger die ANZ im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu beantragen.
amerson
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.02.2006 15:48 - Geaendert am: 22.02.2006 15:51
alles klar, danke!
 

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