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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Unbedenklichkeitserklärung
 
nicole1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.01.2006 14:46
Hallo!

Mal eine Kurze Frage: Für was ist diese Unbedenklichkeitserklärung gut?Also was ist der Sinn?

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2006 14:48
Erst wenn das Finanzamt bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, trägt der Rechtspfleger die Auflassung und somit den Eigentümerwechsel ein.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2006 14:48
Die ist der Beleg dafür, dass ein Grundstückskäufer auch die Grunderwerbsteuer bezahlt hat.
nicole1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.01.2006 14:49
ne des was ich meine steht in Verbindung mit einem Erbfall...diese erklärung muss ich mir einholen wenn einer im Ausland wohnt und Erbe ist aber für was?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2006 14:53
Erst wenn das Finanzamt bestätigt, dass die Erbschaftsteuer bezahlt ist, darf die Erbschaft an Ausländer ausbezahlt werden.
nicole1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.01.2006 14:56
und bei Inländern ist es egal?Wird da da Erbe auch ausgezahlt wenn die Erbschaftssteuer noch nicht gezahlt wurde?
m_i_c
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.01.2006 15:06
@ nicole

ich bin kein experte, bei inländern ist das "heimische" finanzamt ja dafür zuständig die Erbschaftssteuer zu kassieren, von daher brauchen die keine Bestätigung (=Unbedenklichkeitsbescheinigung) mehr.
 

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