ne des was ich meine steht in Verbindung mit einem Erbfall...diese erklärung muss ich mir einholen wenn einer im Ausland wohnt und Erbe ist aber für was?
ich bin kein experte, bei inländern ist das "heimische" finanzamt ja dafür zuständig die Erbschaftssteuer zu kassieren, von daher brauchen die keine Bestätigung (=Unbedenklichkeitsbescheinigung) mehr.