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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Wie erkläre ich dem Kunden Lastschriftobligo
 
Ranger
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.01.2006 21:18
Wie kann ich das dem Kunden gut erklären???

Mfg
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.01.2006 21:55 - Geaendert am: 22.01.2006 21:59
Obligo heißt Verpflichtung.
Lastschriften werden Eingang vorbehalten gutgeschrieben. Der Kunde verpflichtet sich, Lastschrift zurück zu nehmen, wenn sie nicht eingelöst werden.
Das Lastschriftenobligo ist betraglich begrenzt.

Annahme: Lastschriftenobligo 10.000 €
Bedeutung: Kunde hat sich verpflichtet, Lastschriften in Höhe von 10.000 € zurück zu nehmen.

Das ursprüngliche Gutschriftskonto wird wieder belastet. Die Gesamtsumme aller möglichen Rückgaben muss daher auf den Dispositionsrahmen angerechnet werden
Ranger
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.01.2006 22:19
Danke schon mal für die Antwort.

Bin aber ein wenig verwirrt, liegt wohl an der Uhrzeit :-/

Mit Kunde ist der Empfänger der Lastschriften gemeint?

Sprich, wenn ich ein Geschäft habe, kunden können per LS bezahlen. Ich laufe aber gefahr, dass die Kunden die LS widerrufen. Somit räumt man mir ein LS-Obligo ein? Damit ich nicht ganz ohne Geld da stehe, falls jeder Kunde widerruft?

Wäre für eine Aufklärung dankbar.

Mfg
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.01.2006 22:50
Richtig verstanden!

Gruß
Julien
vb_berlin
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.01.2006 22:55
naja nicht ganz, du stehst ja trotzdem dann ohne geld da. du hast ja nur nen begrenzten lastschriftrahmen in der höhe kannste dann die Lastschriften einziehen. Platzen angenommen alle Lastschriften wär das Konto dementsprechend überzogen, wenn du schon das Geld verfügt hast.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2006 08:30
klar, das obligo ist ja auch für die bank, das LS-Risiko wird Kreditmäßig geordnet, wenn alle platzen schenken wir dem Kunden doch kein Geld, aber wir sichern uns ein bisschen ab, das Obligo ist ja nur so hoch wie wir dem Kunden im schlimmsten Fall einen totalausfall zutrauen.

Samstagsarbeit rockt !!!


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2006 08:46
Dem Kunden wird von der Bank indirekt eine "Kreditlinie" eingerichtet, wenn er Lastschriftten einziehen darf.

Der Kunde reicht die Lastschriten ein und verfügt dann über den Betrag. Angenommen alle Lastschriten kommen zurück (innerhalb 6 Wochen) dann ist ja der Kunde mit dem Betrag im Soll. Um dieses Risiko zu beshränken wird bei einigen Kunden ein Lastschriftenobligo eingerichtet.
 

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