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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nochmal wegen VL+Bausparen...
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.01.2006 10:31
Also ist das jetzt so:Von meinem Bruttogehalt,der noch nicht versteuert ist,zieht mir mein AG die sogenannte VL ab.Die kann ich anlegen in Bausparern mit VL,Bausparern ohne VL oder Fonds.Bei Bausparern ohne VL zahl ich selber ein und auf das,was ich selber einzahle,bekomm ich die Wohnungsbauprämie,richtig?Also immer was ich aus eigener Hand bezahl,wird sozusagen prämiert,oder?Bloß was ich jetzt nicht versteh...ich bekomm doch beim Bausparen zu meinem Eigenanteil auch noch dieses Darlehen.Somit ist das doch nicht alles MEIN Geld..wieso bekomm ich trotzdem die Prämie?Erhalte ich bei Bausparern mit VL noch die Arbeitnehmersparzulage?
Bei den Fonds zahlt mein AG ein..also bin ich hier nicht wirklich beteiligt,weil ER ja einzahlt.Auf das,was mein AG einzahlt,bekomm ich die Arbeitnehmersparzulage oder??
Bitte ganz einfach erklären ja???Ich wäre euch sehr dankbar.
Tina86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.01.2006 11:23
Du bekommst die Wohnungsbauprämie von 8,8% für eigene Einzahlungen bis 512 EUR jährlich (Bei Ehepaaren bis 1.024 EUR jährlich).
Das bedeutet, dass Du jährlich maximal 45,06 EUR (bzw. Ehepaare 90,11 EUR) Wohnungsbauprämie erhalten kannst. Dies aber auch nur, wenn das zu versteuernde Einkommen (bei alleinstehenden 25.600 EUR und bei verheirateten 51.200 EUR ) unter dieser Grenze liegt.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage von 9% erhält man auf die VL des Arbeitgebers. Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf bei alleinstehenden nicht höher sein als 17.900 EUR und bei verheirateten nicht höher als 35.800 EUR.
Es werden maximal 470 EUR VL im Jahr gezahlt also ist eine maximale Arbeitnehmer-Sparzulage von 43 EUR bzw. bei verheirateten wenn beide VL bekommen 86 EUR zu erreichen.
Wenn der Arbeitgeber keine VL zahlt kann man ihn trotzdem bitten vom Gehalt gleich etwas auf den Bausparvertrag zu überweisen um trotzdem Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage zu haben.

Für diese staatlichen Förderungen gilt eine Bindungsfrist von 7 Jahren. Sie muss eingehalten werden damit die staatlichen Förderungen ausgezahlt werden.
Ausnahme: Wenn das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, werden die Prämien auch vorher mit ausgezahlt.

Hoffe ich konnte Dir helfen.
LG Tina
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.01.2006 11:33
Der Arbeitgeber zieht vom versteuerten Nettogehalt und nicht Bruttogehalt, die VL ab und überweist es an das Anlageisntitut-

Wenn der Bausparer selbst Sparbeträge an die Bausparkasse überweist, erhält er Wohungsbauprämie, wenn sein zu versteunerndes Einkommen unter 25.600 € liegt und er die Prämie auch rechtzeitg beantragt.

Überweist der Arbeitgeber vL an einen Aktienfonds, ost ist der Arbeitnehmer Miteigentümer am Fonds und nicht der AG.
 

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