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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Rücklagen und Gewinnausschüttungspolitik für
 
Michel3
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.01.2006 10:52
Der Gewinn/Verlustvortrag mindert/mehrt vorab den Jahresüberschuss. Ist es richtig, dass der Verlustvortrag bei der Bildung von Gesetzlicher Rückl. und der anderen Rücklagen zwar berücksichtigt wird, der Gewinnvortrag jedoch nicht, weil aus diesem bereits im Vorjahr Rücklagen gebildet worden sind.
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.01.2006 11:26
Das ist richtig.

§150 Abs.2 AktG

In diese ist der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Handelsgesetzbuchs zusammen den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals erreichen.
PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.01.2006 16:24
Der Gewinnvortrag erhöt nicht den Jahresüberschuss!

Jahresüberschuss
-Verlustvortrag
- gesetzl. RL
----> korr. JÜ

der Gewinnvortrag kommt erst nach der Bildung von Gewinn-Rücklagen ins Spiel und erhöt somit den Bilanzgewinn, der maßgebend für die Ausschüttung von Div. ist.
Michel3
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.01.2006 16:38
genauso hab ich mir das auch gedacht.
Danke
 

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