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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung für Private Company limited by Shar
 
Mandarinenbaum
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2006 08:24
Guten Morgen,

ich hab schon wieder eine Frage:

Wie geht ihr denn bei der Kontoeröffnung für eine ltd. vor ??
(Ist in Deutschland ziemlich im Kommen!)
Ich wüsste jetzt echt nicht, wie ich das anstellen sollte, bzw. welche Unterlagen für die Kontoeröffnung notwendig sind, oder auf wen das Konto dann lautet.......
hab hier mal nen Fragenkatalog dazu aufgeschrieben, vielleicht kennt sich ja jemand bisschen damit aus ?
ODer hat eure Bank eine Arbeitsanweisung dazu??
Könntet ihr mir die evtl. schicken ???

Meine Fragen:

Handelt es sich um eine juristische Person der privaten Rechts?

Firma?

Gründung? (welche Voraussetzungen)

wer kann eine LDT gründen?

Vertretung? (Existenznachweis, Gründungsvertrag, Organschaft, Gesellschafterliste)

Existenznachweis?

In welches Register wird eingetragen?
Wer/wo/wann?

Legitimationsunterlagen für die Eintragung ins Handelsregister, der AO, GWG?


Dankeschön schon mal im Voraus!

Grüßle
Isabelle
Venus
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2006 08:35
So genau kann ich dir das auch nicht sagen. Man kann es aber analog der GmbH oder einer GmbH auf Aktien im deutschen Recht sehen. Da bin ich mir nicht ganz sicher.
Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter.
Venus
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2006 08:56
Ich hab mich noch mal schlau gemacht. Jetzt noch mal genauer:
-es ist eine englische Gesellschaft vergleichbar mit unserer
GmbH
-Bei der Gründung braucht man keinen Notar.
-Die Gesellschafter stellen beim Companies House einen
Antrag suf eintragung. Wenn kein Zurückweisungsgrund
vorliegt, schicken diese die Gründigungsbescheinigung an
das "Certificate of Incorporation"
-Das Stammkapital muss einen engl. Pfund betragen.
-Die Gesellschafter haften mit ihrem eingezahlten
Einlagen, dem gezeichneten Kapital.
Mandarinenbaum
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2006 09:45
Ich hab auch noch was gefunden: Es ist eine juristische Person, und die Organe bestehen aus dem "Director" und dem "Secretary".
Aber wie geht ihr bei einer Kontoeröffnung vor ??
Welche Unterlagen würdet ihr zwingend von demjenigen verlangen, der da kommt ???

Also ein Gesellschaftervertrag ??
Die Eintragung ins dt. Handelsregister?? ( Da ist ja noch nicht mal geklärt, ob die sich überhaupt eintragen lassen müssen?), Personalausweise, aber was noch ???

Wenn ich das weiss, kommt bestimmt noch jemand mit einer "Sociedad Limitada" S.L. ist die spanische Modeversion der Limited !!!

Grüßle und frohes schaffen!
Venus
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2006 12:57
Ich denke man braucht auf jeden Fall den Gesellschaftsvertrag. In dem steht ja dann wer was darf. Von den Berechtigten Personen würde ich mir dann die Ausweise geben lassen.
In deutsche Handelsregister können die nicht eingetragen sein. Diese Gesellschaftsform ist zwar international gülig, ist aber eine englische Gesellschaftsform und kann nur in England eingetragen werden. Davon würde ich mir aber die Bestätigung, die die Gesellschaft bei Eintragung bekommt (ich denke am besten ist im Orginal) vorlegen lassen.
Mandarinenbaum
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2006 14:11
Ok, Danke !

Nur zur Info noch folgendes:

Und sie können bzw. müssen sich doch ins deutsche Handelsregister eintragen lassen:

Nachdem immer wieder in der Fachliteratur, aber auch in Verlautbarungen der Industrie-und Handelskammer
und Notarkammern unmissverständlich auf die Verpflichtung, die deutsche Zweigniederlassung einer Limited
zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden , hingewiesen wird, dürfte nach Ansicht der Bundesregierung
der Mehrzahl aller Betroffenen diese Verpflichtung bewusst sein.

Folgende Unterlagen sind von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus einem anderen
Mitgliedsstaat der Europäischen Union, die in Deutschland eine Zweigniederlassung errichten will,
dem Registergericht vorzulegen:

einen Nachweis über das Bestehen der ausländischen Gesellschaft, z.B. einen Auszug aus dem
ausländischen Handelsregister oder eine Gründungsurkunde (§13e HGB)
einen Nachweis der Genehmigung, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder die Zulassung
zum Gewerbebetrieb im Inland der staatlichen Genehmigung bedarf. (§13e HGB)
der Gesellschaftsvertrag in öffentlich beglaubigter Form (§ 13g HGB), sofern der Gesellschaftsvertrag
nicht in deutscher Sprache erstellt ist, ist eine beglaubigte Übersetzung hinzuzufügen.
eine Legitimation der Geschäftsführer der Gesellschaft, zum Beispiel einen Gesellschafter-
beschluß oder einen sonstigen Bestellungsakt, sofern die Bestellung nicht bereits im
Gesellschaftsvertrag enthalten ist. (§13g HGB)




ist vielleicht auch für die anderen zur Info ganz gut...

grüßle
Mandabaum

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2006 14:21 - Geaendert am: 23.01.2006 13:38
Ist in eine Firnenform die aus England stammt.

Diese Firma ist wie eine GmbH, jedoch ohne Stammeinlage. Kann man in England inerhalb eines Tages gründen ohne festgelegte Stammeinlage!
Meist sind es auch Kostengründe die jemanden Veranlassen eine ltd zu Gründen. (Günstiger als eine GmbH)

Ist mit Vorsicht zu genießen, da man bei der Rechtsform keinerlei Sicherheiten hat!
->Konto nur auf Guthabenbasis eröffnen
->Zusätzliche Sicherheiten anfordern (Bürgschaft usw.)
Venus
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2006 15:11
Wie kommst du darauf, dass man dabei keine Sicherheit hat.
Meines Wissens nach haften die doch mit ihrem gezeichneten Kapital d.h. mit dem Geld, was die Gesellschafter als Einlage haben.
Oder hab ich da was falsch verstanden?
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.01.2006 15:02
mit dem mindest stammkapital einer ltd. kommst du aber nicht weit als sicherheit, kannst die ja ab 1pfund gründen.
Mandarinenbaum
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.01.2006 09:31
Bei ner Kreditvergabe muss man auf jeden Fall ( wie aber auch eigentlich bei einer GmbH!) ne Bürgschaft von nem Gesellschafter oder einem GEschäftsführer reinholen!

Sonst kommt man nicht weit !!

Naja, mol luege!

Aber ich tu mir da schon noch schwer mit dem Thema...is eklig!
 

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