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Thomas19HB
Rang: Mid Cap
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Verfasst am: 26.11.2002 10:21
war die Grenze für die Erfallmeldung nicht 1000,-€?
Hier im Forum steht 1.200€ , hab bisher immer nur von 1000,-€ gehört!! :-(
MfG
hangloose
Rang: Small Cap
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Verfasst am: 26.11.2002 10:24
moin !
§ 1 (4) ErbstDV :1200,00 €
100%-ig
mfg Dennis
ps: mach dich nicht verrückt - du kriegst das schon hin !
Thomas19HB
Rang: Mid Cap
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Verfasst am: 26.11.2002 10:26
hey Dennis,
danke für die schnelle Antwort!
:-)
MfG
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