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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Gütertrennung
 
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 15.01.2006 12:12 - Geaendert am: 15.01.2006 14:20
Bitte verbessert mich, falls ich falsch liege:

Frau stirbt aufgrund Autounfall, Mann und 2 Kinder überleben. Es existiert Gütertrennung:
Mann und 2 Kinder erhalten jeweils 1/3 des Vermögens der Frau.

2. Annahme:
Frau lässt sich scheiden, stirbt also nicht. Ihr Mann hat nichts in die Ehe mit eingebracht, d.h. Mann erhält nichts von dem Erbe.
Hätte der Mann z.B. 1000 EUR in die Ehe mit eingebraucht und in der Ehe 50.000 EUR verdient, erhält er dies komplett.

Korrekt?
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.01.2006 14:13
Zu 1.)
RICHTIG. (Tipp zur Fragestellung: Es ist belanglos, wie die Frau stirbt, sofern Mann oder kinder nicht die Bremsschläuche gekappt haben ;-). Wichtig: Bei mehr als drei Kindern erbt der Ehegatte mindesten ein Vierte. Beispiel: 6 Kinder: jedes Kind 1/8, Ehgatte 2/8.

zu 2.)
Diese Ausführung verstehe ich nicht. Erst stirbt niemand und dann geht es um das Erbe? Ist vielleicht Scheidung gemeint? Welcher Güterstand wurde vereinbart? Wer soll wann was bekommen?

Gruß
Julien
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 15.01.2006 14:22
Hi,

sorry, das sollte nicht Erbe heisen :-)

zu 2.)
Diese Ausführung verstehe ich nicht. Erst stirbt niemand und dann geht es um das Erbe? Ist vielleicht Scheidung gemeint? Welcher Güterstand wurde vereinbart? Wer soll wann was bekommen?

- Scheidung: Ja
- Güterstand: Gütertrennung
- Regelung nach Scheidung.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.01.2006 14:39 - Geaendert am: 15.01.2006 14:43
OK, dann ist alles richtig.

Bei Gütertrennung ist es so wie bei Nicht-Verheirateten. Jeder behält, was er zu Beginn der Ehe hatte und was er selbst während der Ehe erwirtschaftet.

Ein Konflikt kann nur entstehen, wenn Gemeineigentum durch entsprechende Käufe oder Schenkungen entsteht.

Gruß
Julien
 

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