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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Vorerbe/Nacherbe/Berliner Testament
 
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 14.01.2006 18:24
Hallo,

kann mir jemand erklären, was mit

Vorerben, Nacherben und was das Berliner Testament damit zu tun hat?

Wäre klasse.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2006 19:04 - Geaendert am: 15.01.2006 13:54
Bei einem Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Erben ein und bestimmen weiterhin, dass nach dem Tod des Überlebenden das Erbe z.B. an die Kinder gehen soll.

Der Überlebende Ehegatte ist der Vorerbe, die Kinder die Nacherben (Sie erben erst NACH dem Vorerben).

Krux beim Berliner Testament ist, dass der Überlebende es nicht mehr ändern kann, seine Gesamtrechtsnachfolge reicht nicht soweit, als dass er die Zustimmung des Verstorbenen zu einer Änderung/Aufhebung ersetzen könnte. Daher ist in der Praxis von dieser Art der Erbregelung abzuraten.

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2006 19:14
Beim Berliner Testament werden die Kinder zunächst enterbt, weil die ganze Erbmasse den überlebenden Ehegatte zufließt.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2006 19:37
... was - nicht zu vergessen - bei den Summen, die in Deutschland inzwischen regelmäßig vererbt werden, nachteilig sein kann.

Beim vorversterbenden Ehegatten werden nämlich die Freibeträge der Kinder nicht genutzt. wenn aber "normal" vererbt wird, so stehen den Kindern die Freibeträge den Kindern bei beiden "Erbvorgängen" zu.

Das Nicht-Nutzen kann bei drei oder mehr Kindern und entsprechend hohem Vermögen die Steuerlast um einen sechsstelligen Bereich erhöhen (!).

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2006 19:38
Außerdem fällt die Erbschaftsteuer zweimal an.
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 15.01.2006 12:01
Krux beim Berliner Testament ist, dass der Überlebende es nicht mehr ändern kann, seine Gesamtrechtsnachfolge reicht nicht soweit, als dass er die Zustimmung des Verstorbenen zu einer Änderung/aufhebung ersetzen könnte. Daher ist in der Praxis von dieser Art der Erbregelung abzuraten.


--> warum sollte denn der Überlebende das Testament abändern?

Nochmal wg. Vorerbe/Nacherbe:
Du schreibst, dass der Nacherbe der Sohn ist, ok, aber der Sohn ist doch sowieso dann der Erbe, falls der überlebende Ehepartner verstorben ist. Was bringt mir dann der Nacherbe?
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.01.2006 13:51 - Geaendert am: 15.01.2006 13:53
Stell Dir vor, ein Kind kümmert sich ganz besonders um die Eltern, besucht häufig, macht den Papierkram usw.. Deshalb wird er beim Erbe besonders berückksichtigt und die übrigen Kinder bekommen nur den Pflichtteil. Nach dem Tod des ersten Ehegatten ändert sich das Verhältnis radikal. Das Kind macht nichts mehr, hält seine Kinder von den Großeltern fern usw..

Deshalb wird alles von einem anderen Kind oder gar Dritten (z.B. Nachbar) übernommen. Dieses/diesen möchte nun der Überlebende im Tastament besser stellen, er kann es aber nicht mehr ändern. Ein "Erbschleicher" muss beim Berliner Testament nur den Tod eines Ehegatten abwarten, danach kann er machen was er will.

Der Sohn kann Erbe des Zweitversterbenden sein, muss es aber nicht. Durch das Berliner Testament wird er aber Nacherbe des Erstverstorbenen, das bringt schon etwas.

eine andere Konstellation wäre z.B. wenn jemand seine Kinder als Vorerben einsetzt und den Enkel als Nacherben sobald volljährig etc., das gibt es nicht nur beim Berliner Testament.

Gruß
Julien
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 15.01.2006 14:19
d.h. beim Berliner Testament ist der überlebende Elternteil Vorerbe und der Nacherbe ist dann das Kind.

Wenn das Kind sich nach dem Tod der Mutter schlecht gegeüber dem Vater verhält, kann dieser den "Nacherben" (Sohn) nicht mehr abändern, da er die Bestätigung vom anderen Lebenspartner bräuchte, der ja aber scohn verstorben ist.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.01.2006 14:35
Richtig!

Gruß
Julien
 

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