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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Erfüllungs- und Verpflichtungsgeschäft bei Grundst
 
Gliss
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.01.2006 17:44
hi leute!
ich brauch eure hilfe! ich schreib morgen nen test!

was muss ich alles zum Erfüllungs- und Verpflichtungsgeschäft bei Grundstücksveräußerungen wissen?

Hat mir jemand nen hilfreichen link...?

Vielen Dank u LG

*gliss*

**The one and only** ;o)

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2006 18:06
Das Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) muss notierell beurkundet werden.

Das Erfüllungsgeschäft erfolgt durch die Auflassung vor dem Notar.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2006 20:08
Gleiches gilt für die Schenkung eines Grundstückes:

Schenkungsvertrag = Verpflichtungsgeschäft
Auflassung = Erfüllungsgeschäft

Übrigens: Die Schenkung (auch von belasteten) Grundstücken gilt als einseitiger rechtlicher Vorteil, da die Nachteile (Grdstck.-Belastung / Zahlung von Grundsteuer) nur als mittelbar angesehen werden, und nicht unmittelbar.

Schönen Gruß
Tobias83
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2006 08:50
Was vielleicht zu theoretisch ist, aber folgendes gilt (ingesamt im BGB):
Eigentum wird nicht durch den notarielen Kaufvertrag erworben!!! Man wird erst Eigentümer durch Auflassung (§ 925) und Eintragung (§ 873).
Also Eigentumserwerb nur durch das Erfüllungs(oder Verfügungs)geschäft.
MFG
Tobias
 

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