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Tenderprobleme!!!sorry!
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.01.2006 15:50
Hi ihr,

und zwar hatte ich doch gestern diesen Beitrag zum Tenderverfahren gepostet.Mir ist eins einfach nicht klar und NUR das würde ich gern beantwortet bekommen.PENSIONSGESCHÄFT bedeutet doch,dass die Geschäftsbank an die EZB Wertpapiere verkauft.Somit muß die Geschäftsbank doch auch Zinsen bezahlen oder?Beim Pensionsgeschäft wird dann doch auch zugleich vereinbart,dass die Geschäftsbank das irgendwann zurückkaufen muß.Das heißt,die holt sich die WP zurück und die EZB bekommt jetzt Geld dafür und muß jetzt die Zinsen zahlen.Ist das richtig?
So und jetzt würde ich gerne wissen:
Die Geschäftsbank verkauft die WP erst an die EZB,die EZB hat dann sozusagen die WP.Da aber die Geschäftsbank die WP wieder zurückkaufen muß (laut Vereinbarung),gibts dann dieses Tenderverfahren ODER?Oder gibts das schon beim VERKAUF DER WP DURCH DIE GESCHÄFTSBANK?geht ja eigentlich nicht oder?Ich versteh einfach nicht,warum es dieses Kuddelmuddel gibt..einmal verkaufen,dann wieder kaufen und dann wieder so...wisst ihr,was ich meine??

Dieses Tenderverfahren wird also von der EZB beim WIEDERVERKAUF von den ERST GEKAUFTEN WP genutzt oder??Und die Geschäftsbanken müssen nun bieten....seh ich das richtig??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2006 17:22 - Geaendert am: 11.01.2006 17:26
Wie bereits erwähnt:
1. Tenderverfahren machen nur beim Ankauf der Wertpapiere durch die Zentralbank Sinn.
2. Es gibt zurzeit keine Pensiongeschäfte in Deutschland mit der EZB.
3. Die Kombination Pensionsgeschäft mit Tenderverfahren ist mir neu.

Bitte das Gegenteil beweisen!


Zum Nachdenken:
Im Mittelpunkt der Offenmarktgeschäfte stehen die wöchentlich angebotenen Hauptrefinanzierungsgeschäfte mit einer Laufzeit von einer Woche. Daneben bietet das Eurosystem einmal im Monat ein längerfristiges Refinanzierungsgeschäft mit einer Laufzeit von drei Monaten an (Basistender) sowie Schnelltender. Die Termine für die Offenmarktgeschäfte werden jeweils im September eines Jahres für das folgende Kalenderjahr von der EZB im unverbindlichen Kalender bekannt gegeben.

Quelle:
http://www.bundesbank.de/gm/gm.php
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.01.2006 17:30
Also kauft die EZB die WP von den Geschäftsbanken und nun bieten die Geschäftsbanken wieviel sie herausgeben wollen an WP(sozusagen wieviel kredit sie aufnehmen wollen oder sogar müssen)und zu welchem zinssatz sie das verzinsen möchten oder??ALSO ist es NICHT so,dass bei tenderverfahren die EZB die WP wieder an die Geschäftsbanken zurückgibt(wegen dieser vereinbarung) und die dann sozusagen ihre gebote abgeben wieviel WP sie zu welchem Betrag haben möchten.IST DAS JETZT RICHTIG??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2006 19:42 - Geaendert am: 11.01.2006 20:41
Nein!
Die Banken verkaufen an die Zentralbank die Wertpapiere und erhalten eine Gutschrift auf ihrem Bundesbankkonto. Wenn die Frist vorbei ist, müssen die Banken die Wertpapiere etwas teurer zurückkaufen. Damit haben die Banken die Zinsen gezahlt.

Die Rückkaufsvereinbarung ist eine Vereinbarung über den Verkauf der Wertpapiere und dessen Rückkauf zu einem bestimmten Preis zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt.

Die Differenz zwischen Kaufpreis und Rückkaufspreis
bei Pensionsgeschäften entspricht den für die Laufzeit des Geschäfts anfallenden Zinsen für den aufgenommenen oder ausgeliehenen Betrag, d. h., der Rückkaufspreis
schließt die jeweils zu zahlenden Zinsen ein.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2006 19:48 - Geaendert am: 11.01.2006 20:44
Bei einer befristeten Transaktion in Form eines Pensionsgeschäfts (Repogeschäfts) entspricht
die Differenz zwischen dem Kauf- und dem Rückkaufspreis den Zinsen, die über die Laufzeit des Geschäfts für den aufgenommenen oder bereitgestellten Betrag anfallen,
das heißt, der Rückkaufspreis schließt die zu zahlenden Zinsen ein. Bei einer befristeten Transaktion in Form eines besicherten Kredits werden die Zinsen anhand des festgesetzten Zinssatzes, des ausstehenden Kreditbetrags und der Laufzeit des Geschäfts berechnet.

Nochmal sei erwähnt:
1. Tenderverfahren machen nur beim Ankauf der Wertpapiere durch die Zentralbank Sinn.
2. Es gibt zurzeit keine Pensiongeschäfte in Deutschland mit der EZB.
3. Die Kombination Pensionsgeschäft mit Tenderverfahren ist mir neu.

Zentrales geldpolitisches Instrument der Geldmarktsteuerung durch das Eurosystem sind die wöchentlich angebotenen Hauptrefinanzierungsgeschäfte (sogenante Haupttender) mit einer Regellaufzeit von einer Woche, über die im Jahresdurchschnitt rund drei Viertel des Zentralbankgeldbedarfs gedeckt werden.

Die operationalen Merkmale der Hauptrefinanzierungsgeschäfte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Es handelt sich um liquiditätszuführende Geschäfte.
Sie finden regelmäßig jede Woche statt (nach dem im Voraus bekannt gegebenen Tenderkalender).
- Sie werden dezentral von den nationalen Zentralbanken als Standardtender durchgeführt.
- Alle Geschäftspartner, welche die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen, können Gebote für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte abgeben.

Weitere Informationen unter:
http://www.bundesbank.de/gm/gm_tender_haupttender.php
http://www.bundesbank.de/download/ezb/publikationen/ezb_publication_geldpolitik_ezb.pdf
http://www.bundesbank.de/download/ezb/publikationen/ezb_publication_geldpolitik_05.pdf
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2006 17:36
Was ist nun?
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2006 17:43
ich glaube sie hat aufgegeben

Samstagsarbeit rockt !!!

plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2006 17:50 - Geaendert am: 12.01.2006 17:51
bump.

aber echt schön von Herrmann. Da sieht man den vorbildlichen Lehrer. Hier wird keine noch so verloren geglaubte Seele aufgegeben.
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.01.2006 18:09
nein,ich habe nicht aufgegeben..hab bloß gestern keine beiträge mehr lesen können.
beim tenderverfahren bieten also geschäftsbanken geld für wieviel sie wertpapiere herausgeben wollen,da ja die ezb diese wertpapiere kaufen möchte(ANKAUF-du sagtest ja,es macht nur sinn beim ankauf durch die ezb).das ist der einzigste fakt den ich wissen wollte.und der stimmt jetzt oder?
 

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