Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 23
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Vertrag zu Gunsten Dritter
 
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.01.2006 21:16
hi,

kann mir jemand kurz auf die Sprünge helfen.

Bei einem Vertrag zu Gunsten Dritter, wo ist da der kalre Unterschied im Falle des Todes der Schenkenden, wenn die Erben der Schenkung doch wiedersprechen können, so hat doch der Begünstigte trotz des Vertrages keine Sicherheit das er das Geld auf jedenfall bekommt und es nicht in die Erbmasse einfliesst, oder?

Vielen Dank im Vorraus.

Fernstudium

Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de

Sandra86
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.01.2006 21:19
Es ist so:

Wenn der Begünstigte, die Schenkung vorher annimmt, bevor die Erben wiedersprechen, ist der Vertrag gültig.

Bei diesem Vertrag fehlt sozusagen nur die Annahme des Vertrages.

Natürlich konnen die Erben wiedersprechen, da Sie ja in die Verträge eintreten, aus diesem Grund werden nur noch in sehr wenigen Fällen diese Verträge eröffnet. Die sinnvollere Lösung ist den Begünstigen im Todesfall zu benennen. Möglich ist dies z.B. bei Fondssparverträgen.

LG
Sandra
Violet85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.01.2006 09:16
Nimmt der Begünstigte zu Lebzeiten des Kontoinhabers an, wird die Schenkung mit dem Tod vollzogen und die Erben können nicht widersprechen.
Weiß der Begünstigte z. B. nichts davon und der Kontoinhaber verstirbt, können die Erben es widerrufen.
Skamelot
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.01.2006 09:21
Bei dem letzten genannten ist es dann immer der sogenannten Wettlauf mit der Zeit. Wer ist schneller da?

Erben oder Begünstigter...

Da gabs vor kurzem bei uns nen Fall in der Bank und da gings um richtig Schotter.

Die Erben waren wohl 20 Minuten eher da und haben sofort widerrufen...

Krass ne?

Skammy
Thomas84
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.01.2006 09:23
Wie nimmt man eigentlich einen Vertrag zu Gunsten Dritter an? Geht man in die Bank, legt eine Sterbeurkunde vor und sagt, dass soll umgeschrieben werden oder wie?

Hab das in der Praxis noch nicht erlebt.

Oder wie nimmt man den Vertrag vorher an?
Gibt es da in der Regel Formulare für?
Skamelot
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.01.2006 10:03
Der Vertrag wird sofort bei Abschluss des Vertrages angenommen. Der Begünstigte muss dann da auch auf dem Vertrag unterschreiben.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob er den vielelicht auch später annehmen kann. Dann müsste die ganze Runde glaube nochmal zusammentreffen...
Hmmm...jetzt haste mich auch durcheinander gebracht ,-)

Am besten suchste Dir mal einen blanko Vertrag aus deiner Bank raus und liest den komplett durch.

Skamelot
Thomas84
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.01.2006 14:53
Kann mir nix spannenderes vorstellen... so wichtig ist es mir nu auch nicht :-D
Skamelot
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.01.2006 16:55
Wir haben es and Hand eines blanko Vertrages in der Schule gelernt!
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse