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TENDERVERFAHREN!HILFE
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.01.2006 17:11
Hi ihr

heute hatten wir das Tenderverfahren sprich Pensionsgeschäfte besprochen.Pensionsgeschäft bedeutet doch,dass die EZB von dem Kreditinstitut Wertpapiere kauft.Zugleich besteht aber auch diese Rücknahmevereinbarung,d.h.das Kreditinstitut(KI)muß das Zeug zurückkaufen und die EZB hat eine Rückgabepflicht.Bloß warum kauft die EZB extra Wertpapiere von dem KI?Hier gehts doch um Ausgabe von Krediten an KI`s oder?Bloß ich versteh den Zusammenhang mit den Wertpapieren nicht.

So und dann hatten wir noch dieses Tenderverfahren.Was ist das genau(mal ganz einfach erklärt)?Ich versteh nix unter Ausschreibung von Wertpapierpensionsgeschäften!!??Kann das jemand mal ganz einfach sagen??

Die EZB bietet doch jetzt wieder diese gekauften Wertpapiere an oder?Als Kredit für das KI??Erst kaufen die das und dann verkaufen sie das wieder oder was??Und dann bietet doch jetzt jede Bank Geld für diese Wertpapiere oder seh ich das falsch?Weil im Internet stand: "bieten Geld für die sie Wertpapiere an die Bundesbank zu verkaufen wünschen".Hähh??Ich dachte die verkaufen sie und müssen sie dann wieder zurückkaufen!?Also bieten die doch Geld FÜR die wertpapiere oder??
Oder bin ich schon einen Schritt zu weit und es geht immer noch ums VERKAUFEN und nicht ums ZURÜCKKAUFEN!?
BITTE HELFT MIR!


moment..


KI`s wollen sozusagen einen Kredit haben und bieten deshalb Geld(KREDITHÖHE),dass aber die Bundesbank bezahlen muß,weil sie ja die Wertpapiere kauft,oder??Und die Bundesbank muß deshalb zustimmen oder wie oder was?
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2006 17:45
Hi

Tenderverfahren bedeutet:

Die Bundesbank fordert im Wege der öffentlichen Ausschreibung die Anleger auf ein Zeichnungsgebot (Betrag und den max. Betrag zur Anlage) abzugeben.

Mitbieten dürfen nur Mitglieder der "Bietergruppe Bundesemissionen" dies sind in- und ausländische KI´s sowie WP-Handelsunternehmen.

Verfahrensregeln:
Bietungstag bis 11Uhr müssen die Kaufgebote per Mail der Bundesbank vorliegen

Die Gebote müssen einen Nennbetrag von mind. 1Mio Euro haben oder ein Vielfaches

Kursgebote müssen auf 0,01%-Punkte lauten
Gebote ohne Angabe dieses sind Billigsgebote
Es können auch mehrere Gebote gemacht werden

Zuteilung erfolgt nach Höhe der gebotenen Kurse bis das von der BBk ausgeschriebene Emissionsvolumen voll ist.
Der niederste Kurs wird wenn das Volumen nicht ganz reicht repariert also an die vorhandenen Stücke angepasst.

Die anderen / niedrigeren Kurse bleiben unbeachtet!

LG
Sandra
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.01.2006 17:57
Ja das ist mir alles klar.Ich will aber dringend wissen,ob die EZB die Wertpapiere kauft und DANN wird versteigert oder ist es so,dass die EZB die Wertpapiere kauft und dann wieder verkauft und das mithilfe der Versteigerung.Eins von den beiden Varianten ist es.Ich würde zur ersten tendieren,weil immer geschrieben wird (im Net),dass die KI`s so und so viele Wertpapiere haben wollen und die EZB so und so viele herausgibt zu dem und dem Zinssatz,den dann die Bundesbank auf sich nehmen muß,oder??
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.01.2006 18:06
Ich raff das einfach nicht.Die Bank verkauft doch erst WP an die Bundesbank.Somit kriegt die Bank Geld-----Liquidität steigt.Dann muß die Bank das doch wieder zurückkaufen wegen dieser Vereinbarung.Und darum gehts in dem Tenderverfahren oder wie???Die Bundesbank besitzt jetzt also die WP und verkauft die.Somit kriegt die Bundesbank Geld und die Bank die WP.Der Zinssatz,der festgelegt wird von der EZB,der besagt sozusagen,wieviel Zinsen die EZB zahlen muß oder was?Weil die haben ja das Geld von der Geschäftsbank,haben also nen Kredit.SEH ICH DAS SO RICHTIG?
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2006 18:31
häh

1. also die Bundesbank bringt ein Papier auf den Markt!
2. Die Banken geben ein Gebot
3. Die Bundesbank teilt zu
4. Die KI´s geben der Bundesbank Geld und erhalten dafür das Papier

LG
Sandra
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.01.2006 18:33 - Geaendert am: 10.01.2006 18:45
1. Zurzeit führt die EZB keine Pensionsgeschäfte in Deutschland durch.
2. Ausschreibung heißt, die Banken werden öffentlich aufgefordert Angebote abzugeben.
3. Wenn wirklich die EZB Pensionsgveschäfte durchführt, dann wird das Tenderverfahren beim Kauf angewendet.

Das Eurosystem stellt Zentralbankgeld vornehmlich über so genannte befristete Transaktionen zur Verfügung. Dabei handelt es sich entweder um Wertpapierpensionsgeschäfte oder – wie im Fall Deutschlands – um eine mit Wertpapieren besicherte Kreditvergabe der Notenbank an
die Kreditinstitute, bei der die Zentralbank notenbankfähige Aktiva zum Pfand hereinnimmt, anstatt sie anzukaufen. Wirtschaftlich besteht hier freilich kein Unterschied. Mit Hilfe der befristeten Transaktionen steuert das Eurosystem die Zinsen und die Liquidität am Geldmarkt und gibt Signale über seinen geldpolitischen Kurs. Dabei stehen die
wöchentlich im Ausschreibungswege durchgeführten siebentägigen Hauptrefinanzierungsgeschäfte im Mittelpunkt. Über sie werden rund drei Viertel des Refinanzierungsvolumens der Banken bereitgestellt.

Quelle:
http://www.bundesbank.de/download/bildung/geld_sec2/geld2_06.pdf


Pensionsgeschäft
Kauf eines Vermögensgegenstandes mit gleichzeitiger Vereinbarung des Rückkaufs durch den Käufer per Termin (der Verkaufsgegenstand wird „in Pension“ gegeben). Pensionsgeschäfte, die eine Zentralbank mit den Geschäftsbanken im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik abschließt, haben den geldpolitischen Vorteil einer nur befristeten Bereitstellung bzw. Absorption von Zentralbankgeld. Das Eurosystem kennt diese Geschäfte als befristete Transaktionen, die nicht nur über den Kauf von Wertpapieren, sondern auch mit Verpfändung abgewickelt werden.

Quelle:
http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_p.php

Tenderverfahren
Verfahren, bei dem die Zentralbank auf der Basis konkurrierender Gebote der Geschäftspartner dem Markt Liquidität zuführt oder vom Markt absorbiert. Die für die Zentralbank günstigsten Gebote kommen vorrangig zum Zuge, bis der Gesamtbetrag an Liquidität, der von der Zentralbank zugeführt oder absorbiert werden soll, erreicht ist. Das Eurosystem verwendet zum Beispiel zur Durchführung ihrer regelmäßigen Offenmarktgeschäfte sog. Standardtender.

Quelle:
http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_t.php

Standardtender
Standardisiertes Ausschreibungs- und Zuteilungsverfahren für regelmäßige Offenmarktgeschäfte, die das Eurosystem den dafür zugelassenen Banken (Geschäftspartnern) anbietet. Werden vor allem für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte verwendet. Können in Form von Mengentendern oder Zinstendern durchgeführt werden.
 

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