Bei der ersten Erteilung einer Vollmacht und wenn der Bevollmächtigte nicht bereits Kunde ist oder sich in sonstiger Form legitimiert hat (z.B. pers. bek.), MUSS er ein gültiges Legitimationspapier vorlegen. Sonst kannst du ja gar ncht mit Bestimmtheit sagen, dass der der vor dir steht auch wirklich derjenige ist,der er vorgibt zu sein.
Also:kennst du den Kunden nicht,Legi verlangen!_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |