Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 56
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoinhaber legitimiert Bevollmächtigten
 
DavedEpi
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.01.2006 14:59
Gem. § 154 AO muss ein Bevollmächtigter ja legitimiert werden.

Wenn ein zuverlässig Dritter (z.B. Bankmitarbeiter) als Kontoinhaber die Legitimationsbestätigung des Bevollmächtigten unterzeichnet, ist der Vertrag und alle damit gesetzlichen Vorschriften rechtgültig zustande gekommen?

Mir fallen weder sinnvolle Antworten für oder gegen dieses Paradoxon ein :-)

Gruß David
djb
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.01.2006 15:01 - Geaendert am: 10.01.2006 15:02
nein

wer entscheidet wer ein zuverlässig dritter ist?

der kontoinhaber macht des und schluss...

Samstagsarbeit rockt !!!

DavedEpi
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.01.2006 15:02
Und wo bleibt Deine Begründung?
djb
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.01.2006 15:03
O.o?


hab zwischendurch geändert sry

Samstagsarbeit rockt !!!

DavedEpi
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.01.2006 15:18
Ein zuverlässiger Dritter ist zum Bsp. ein Bank- oder Agenturangestellter
ANdiRE
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.01.2006 15:48
Bei der ersten Erteilung einer Vollmacht und wenn der Bevollmächtigte nicht bereits Kunde ist oder sich in sonstiger Form legitimiert hat (z.B. pers. bek.), MUSS er ein gültiges Legitimationspapier vorlegen. Sonst kannst du ja gar ncht mit Bestimmtheit sagen, dass der der vor dir steht auch wirklich derjenige ist,der er vorgibt zu sein.
Also:kennst du den Kunden nicht,Legi verlangen!

_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _

>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

DavedEpi
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.01.2006 16:03
Es geht hier nicht um die Frage, ob er legitimiert werden muss oder nicht (die dürfte ja eindeutig sein), sondern um die Frage, ob es zulässig ist, dass der Kontoinhaber als zuverlässiger Dritter (z. B. Bankmitarbeiter) seinen eigenen Bevollmächtigten legitimieren darf und welche Begründung man dagegen oder dafür sprechen kann.

Im Übrigen gibt es schon lange nicht mehr den Begriff "persönlich bekannt", da vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, dass die Legitimationsdaten auf geeignete Weise gespeichert werden müssen.
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse