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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Darlehen bei der CC-Bank
 
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.01.2006 11:30
Hallo!

Brauche mal einige Erklärungen.

KP: 5.990,- €
Restschuldversicherungsprämie 350,- €
=Finanzierungssumme (netto) 6.340,- €
Zinsen nominal p.M 0,264% 1.203,23€
Bearbeitungsgebühr 190,20 €

Durch die Berechnung der Restschuldversicherungsprämie auf den Netto-Darlehensbetrag erhöht sich die Zinsbelastung.

Meine Frage: --> Ist dies rechtens? In meinen Augen hätte hier die Restschuldversicherungsprämie anteilig auf die Monate verteilt werden "sollen" und erst auf den Nettozinsbetrag addiert werden "sollen"

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und ich habe mich verständlich ausgedrückt.

MfG
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2006 14:50
Eigentlich nicht.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2006 15:23
Meines Erachtens ist das rechtens.

Der Versicherungsbetrag wird ja hier im Vorhinein entrichtet, was den Kreditbetrag und in der Folge die Zinslast erhöht.

Wenn er aufgeteilt würde, so wäre er vermutlich in der Summe höher (vgl. jährliche Zahlung vs. montatliche Zahlung bei Kfz-Versicherungen, i.d.R. 5% Unterschied), so dass sich der Vorteil bei den Zinsen wieder aufheben würde. Deshalb erhöhen sich die Zinsen "nicht wirklich".

Da die Restschuldversicherung bei der Effektivzinsberechnung berücksichtigt werden muss (§ 1 I i.V.m. §1 VI i.Vm. § 6 I iV.m. § 6 III Nr. 5 PAngV), hat der Kunde über den Effektivzins die nötige Transparenz, um verschiedene Konstruktionen der Restschuldversicherung oder auch die Auswirkungen eines Verzichts institutsübergreifend zu vergleichen.

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2006 15:46
Die Berechnung eht in Ordnung: In die Nominalverzinsung muss der Beitrag nicht eingerechnet werden.

Wenn die Restschuldversicherung unbedingte Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist, dann muss der Beitrag zur Restschuldversicherung in den effektiven Zinssatz eingerechnet werden.
baeumel
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.02.2006 10:22
@ Hermann:

Da ich mittlerweile bei einer Direkt-Kreditbank arbeite (Nein, nicht die CC - sondern die Konkurrenz ;) ) stellt sich mir die Frage:

Muss eine RSV immer in den effektiven Zinssatz rein?

Weil ich denke, dass meine Bank die nicht in den effektiven Zinssatz mit einrechnet (der ändert sich im Berechnungsprogramm nämlich nicht egal ob mit oder ohne RSV). - Läuft da was falsch?

Grüße
Patrick
ST34LTH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.02.2006 10:57
Bei uns ist das folgendermaßen geregelt:

Ist der Abschluss der RKV Bedingung für den Kredit, muss man die RKV bei der Berechnung des Effektivzins mit hineinnehmen.

Schliesst der Kunde die RKV freiwillig ab, ist sie nicht relevant für den Effektivzins.

Selbstverständlich schliessen alle Kunden die RKV freiwillig ab! ;-)
 

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