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Forenübersicht >> Kontoführung

Mindestreservepolitik!!!
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.01.2006 16:18
Hi ihr,

hab schon wieder eine frage.
und zwar hatten wir heute in bbl1 die mindestreservepolitik.die geschäftsbank muß doch immer einen mindestanteil an einlagen von kunden bei der ezb hinterlegen.das ist zwang und deshalb stehen diese anteile nicht für die kreditausreichung zur verfügung.so,bis dahin ist alles klar.bloß jetzt sagt der lehrer es gibt auch ausnahmefälle,bei denen die geschäftsbanken über die mindestreserve verfügen können.und da bringt der das beispiel:
1.Tag: Einlage 1000,- ...davon gehen 20 EUR an die EZB
Jetzt brauch ein Kunde aber einen Kredit von 1000,- und nicht nur von 980,-
das ist sozusagen ein notfall und die können dem die 20 euro geben,die eigentlich für die ezb sind.
jetzt gehts weiter:
2.Tag:Einlage 1000,-...wieder 20 euro an die ezb
so und jetzt kommt keiner,der einen kredit will.
das heißt die müssten doch eigentlich 40 euro zahlen an die ezb.20 haben sie sozusagen noch schulden und 20 können sie gleich zahlen,weil ja am 2.tag keiner einen kredit will.wenn sie aber schulden haben kann doch der Mindestreservesoll nicht erfüllt sein oder!!???
Der sagt aber JA!!
ich versteh das ni...

man muß also jeden tag die einlagen zusammenzählen (addieren)und 2% müssen von den ganzen einlagen/tag an die ezb,oder??
z.B:
1.tag 1000,-
3000,-
2000,-

gesamt 6000,-
2% davon- 120EUR

2.tag 5000,-
3000,-

gesamt 8000,-
2% davon- 160


gesamt: 280EUR an die EZB!


oder ist das falsch??

ne andre variante:
tag 1+tag 2=14000
14000:2tage=7000
und davon 2%=140

kommt also was andres raus...


häähh??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2006 16:39 - Geaendert am: 05.01.2006 18:37
So ein Ducheinander verstehe ich auch nicht.

Mindestreserven
• Der Mindestreservepflicht unterliegen alle Kreditinstitute.
• Mindestreservepflichtig sind:
(1) Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren,
(2) ausgegebene Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren sowie
(3) Geldmarktpapiere.
Faktisch reservefrei (Reservesatz von 0 %) bleiben Einlagen und Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit beziehungsweise Kündigungsfrist von über zwei Jahren.
• Der positive Reservesatz beträgt einheitlich für alle reservepflichtigen Verbindlichkeiten 2 % (maximal 10 %).
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.01.2006 16:48
was verstehst du jetzt nicht???


ICH BRAUCH HILFE!!!!wer weiß,wie das geht??
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.01.2006 16:56
Du hast bei der ersten rechnung den gesamtbeitrag gerechnet, bei der anderen den durchschnitt pro tag
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.01.2006 17:19
ist das nicht genau andersherum?bei der ersten den durchschnitt/tag..weil sonst hätte ich ja nicht jeden tag einzeln berechnet....


versteht jemand auch meine erste frage?mit den 20 Euro Schulden???
Wuermchen_muc
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.01.2006 17:23
Ich meine das die Bank in solchen Fällen einen Kredit bei der EZB aufnehmen kann. Womit die Mindestreserve praktisch bewahrt bleibt, die Bank aber trotzdem den Kredit ausgeben kann. Sicher bin ich mir da aber nicht. Glaube mir hat das mal jemand gesagt....

LG
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.01.2006 17:23
warte mal..ok,hab nochmal nachgeschaut..bei der ersten rechnung kommt ja auch viel mehr heraus..also ist das der gesamtbeitrag pro monat oder pro jahr??
und der monatliche durchschnitt...kann der auch mal weniger sein als von der EZB verlangt wird??(also genau die hälfte)??

das müsste ja dann meine erste frage beantworten:
wenn ich den gesamtbeitrag berechne komm ich auf 40 euro,berechne ich den monatlichen durchschnitt komm ich auf 20 euro.ist also die hälfte.müsste also demnach dem mindestreservesoll entsprechen!!

hab ich damit jetzt recht??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2006 18:16
Sind die genannten Zahlen Mio.-Werte und echte Werte?
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2006 18:22 - Geaendert am: 05.01.2006 18:25
Also ... die Mindestreserve funktioniert so, dass das Mindestreservesoll (Reservesatz * Reservebasis) der VORIGEN Erfüllungsperiode im Monatsdurchschnitt der AKTUELLEN Erfüllungsperiode gehalten werden muss. Es wird also nicht jeden Tag neu gerechnet. Das Soll steht fest und das Ist muss im Durchschnitt gehalten werden.

Nehmen wir der Einfachheit halber an, dass bei einem beliebigen Kreditinstitut 10.000,- Euro Mindestreservesoll bestehen. Ob jetzt einen Monat lang 10.000,- Euro auf dem Konto stehen oder einen halben Monat lang Null Euro und den Rest der Zeit 20.000,- Euro ist egal.

Der "Run" geht ggf. los, falls ein Kreditinstitut falsch geplant hat und am letzten Tag etwas "fehlt". Nehmen wir für oben genannten Fall an, 29 Tage von 30 hätten nur 5.000,- Euro auf dem Konto gestanden. Dann müssen am letzten Tag 155.000 Euro hinterlegt werden, um im Durchschnitt noch auf 10.000,- zu kommen. Hat die Bank nicht so viel Zentralbankgeld und kann sie es am Markt nicht leihen, so bleibt Ihr nicht anderes übrig, als entweder eine Strafe für die Verletzung des MR-Solls zu zahlen oder aber (refinanzierungsfähige Sicherheiten vorausgesetzt) das Geld im Rahmen der Spitzenrefinanzierungsfazilität bei der Zantralbank zu leihen.

Anschließend dürfte übrigens die Stelle des Treasurers frei werden ;-)

Gruß
Julien
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.01.2006 18:34
ich versteh nicht,was du meinst.wir hatten das noch nicht so ausführlich mit dem soll und dem ist...kann man das nicht bischen einfacher erklären??kannst ja auch nach meinem beispiel gehen!!wär dir echt dankbar.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2006 18:38
Sorry, Dein Beispiel ist nicht brauchbar, da Du irgendwie in der aktuellen Periode immer sofort das SOLL (= das, was hintelegt werden muss) ermitteln willst und irgendwelche ISTs (= das, was hinterlegt wurde) bestimmen, kreditieren etc. willst.

Es geht nicht um Tag 1, Tag 2 usw., sondern die durchschnittlichen Stände einer Erfüllungsperiode, die dann in der folgenden Periode gehalten werden müssen.

Gruß
Julien
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.01.2006 18:40
aber so hat das der lehrer erklärt......ich bin ja auch im 1.LJ und fang grad erstmal mit sowas an...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2006 18:42 - Geaendert am: 05.01.2006 18:43
Dann soll es der Lehrer noch einmal erklären.

Bei der Aufgabe geht es nicht um die Mindestreservepolitik, sondern um das Mindestreservesoll und das Mindestreserveist.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2006 18:47 - Geaendert am: 05.01.2006 18:48
Vielleicht wollte Euer Lehrer auf diese Weise die Auswirkungen von Kreditvergaben auf die Mindestreserve klar machen, aber so wird halt nicht gerechnet.

Das Soll ergibt sich einfach aus den Monatsendständen der Bilanzpositionen und davon müsen halt 2% in der nächsten Erfüllungsperiode durchschnittlich gehalten werden. Eine Rechnung nach dem Motto: Ihr habt heute Kredite in Höhe X vergeben und müsst daher den Betrag Y bei der Zentralbank hinterlegen, gibt es nicht, das wäre ja auch bürokratischer Irrsinn.

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.01.2006 18:51
Die Mindestreserve verteuert zwar die Darlehen, aber die Darlehen habe keine Auswirkung auf das Mindestreservesoll.
 

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