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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Freibeträge, Höchstbeträge, staatl. Sparfoerd
 
gemuesefrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.01.2006 16:38 - Geaendert am: 02.01.2006 16:39
Hallo!
Ich brauche vor der mündlichen Prüfung noch Eure Hilfe.
Und zwar bin ich auf der Suche nach aktuellen Höchstbeträgen und staatlichen Förderungen bezüglich der vermögenswirksamen Leistungen im Internet nicht fündig geworden.
Heißt konkret:
Höchstbeträge für AN-Sparzulage und Wohnungsbauprämie mit entsprechender prozentualer Förderung.
Gleiches gilt für Anlagen der Leistungen in Fonds mit Unterschied Ost-West.


Wäre sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet (durch Wissen oder Links).

Mfg
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.01.2006 16:42
www.lbs-Bayern.de
www.schwaebisch-hall.de
http://www.info-zeitarbeit.de/Gesetz_Vermbild.htm
Filidae
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.01.2006 16:44
Bausparen:
470 Eur p.a. mit 9% gerundet auf 43Eur Förderung
Produktivvermögen
400 Eur p.a. mit 18% = 72 Eur Förderung
Beides bis zu einem versteuerndem Einkommen von 17.900/35.800
Wohnungsbauprämie:
512 Eur mit 8,8% = 45,03 Eur Förderung, bei einem zu versteuerndem Einkommen von 25.600/51.200

_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof"

gemuesefrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.01.2006 16:48
Danke!
Das hilft mir weiter.
RDH
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 08:13
Will ja jetzt keinen irgendwie angreifen, aber müsste man das nicht so kurz vor der Prüfung eigentlich wissen?
Voll allem nach 2-3 Jahren Ausbildungszeit?

____________________________________________________________
Wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ... ein Blaulicht her!!

Siex
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.01.2006 08:40
Sehe ich eigentlich genauso, wie hast du denn die Produkte verkauft wenn du die Höhe der Förderungen nicht wusstest?

Soll aber auch kein Angriff sein, jeder hat ja sein Fachgebiet wo er sich gut oder eher nicht so auskennt
gemuesefrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2006 10:21
Stimmt, eigentlich sollte man das drauf haben.
Wär ja möglich gewesen, dass es in 2006 Änderungen gegeben hat.
Siex
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.01.2006 10:26
ja da hast du auch wieder recht, und wenn man gerade unsicher ist soll man ja auch nachfragen! Ist ja auch kein Ding.

Die einzige Änderung ist momentan das die Eigenheimzulage ab 2006 weggefallen ist und das man den steuerberater nicht mehr steuermindernd geltend machen kann
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.01.2006 10:40
steuerberatungskosten konnte man bis 2005 noch komplett absetzen. ich glaube 2006 kann man diese nur anteilsmäßig absetzen....
Siex
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.01.2006 10:41
sicher stage?
Na meinem Kenntnisstand darf man die gar nciht mehr geltend machen. Naja kann mich aber auch irren
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.01.2006 10:43
also hundertprozentig sicher bin ich mir nicht, aber mir war so...
hab da glaub ich was in den nachrichten gehört...
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.01.2006 10:50
hab hier noch was wegen den steuerberatungskosten :

Steuerberatungskosten sind ab 2006 keine Sonderausgaben mehr

Ab 2006 können Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Es ist jedoch weiterhin möglich, die Kosten für den Steuerberater als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend zu machen. Kommt man bei den Werbungskosten insgesamt allerdings nicht über den ohnehin gewährten Freibetrag von 920,- Euro, so wirkt sich die Geltendmachung von Steuerberatungskosten nicht aus. Nach der früheren Regelung, bei der Steuerberatungskosten als Sonderausgabe geltend gemacht werden konnten, wurden pauschaler Freibetrag und Steuerberatungskosten nebeneinander gewährt.

Zu den Steuerberatungskosten zählen alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Beratung durch den Steuerberater (inklusive Fahrtkosten) entstanden sind. Sollte die Steuererklärung mit Hilfe einer Steuersoftware und/oder steuerrechtlicher Literatur erstellt worden sein, können ebenfalls Steuerberatungskosten geltend gemacht werden. Hierbei sind nicht nur die Kosten für den Erwerb dieser Literatur bzw. Software absetzbar, sondern auch alle entstandenen "Beschaffungskosten", wie z.B. die Fahrtkosten zum Erwerb oder die zum Steuerberater. Selbst ein auf diesem Weg geschehener Unfall kann mit den entsprechenden Belegen ebenfalls als Steuerberatungskosten geltend gemacht werden.

(Banktip.de)

also kein sonderausgabenabzug, sondern nur noch werbungskosten.
Siex
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.01.2006 10:53
Also um sicherzugehen habe ich gleich mal nachgeschaut und folgendes gefunden!

Steuerberatungskosten
Kosten für den Steuerberater können ab 2006 nicht mehr voll steuerlich geltend gemacht werden. Die privaten Kosten, also etwa die Erstellung des Mantelbogens, können nicht mehr abgesetzt werden. Auch die Kosten für die Errechnung der Erbschaftssteuer werden nicht mehr berücksichtigt. Abzugsfähig sind lediglich betrieblich bedingte Kosten wie das Ausfertigen der Anlage N.
Stage
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.01.2006 10:55
hab auch nachgesehen *g*
 

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