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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Eigenkapital auf der Aktivseite
 
SINA22
Rang: IPO

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Verfasst am: 31.12.2005 17:16
Hallo!

Was bedeutet es, wenn das EK einer Firma nicht mehr auf der Passiv sondern auf der AKTIV-Seite steht????
Wer kann mir helfen, benötige eine schnelle Antwort!!!!
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.12.2005 17:31
§ 272
Eigenkapital
(1) Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen; die davon eingeforderten Einlagen sind zu vermerken. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen dürfen auch von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abgesetzt werden; in diesem Falle ist der verbleibende Betrag als Posten "Eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen und ist außerdem der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen. Der Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, der rechnerische Wert von nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 oder 8 des Aktiengesetzes zur Einziehung erworbenen Aktien ist in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" als Kapitalrückzahlung abzusetzen. Ist der Erwerb der Aktien nicht zur Einziehung erfolgt, ist Satz 4 auch anzuwenden, soweit in dem Beschluß über den Rückkauf die spätere Veräußerung von einem Beschluß der Hauptversammlung in entsprechender Anwendung des § 182 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes abhängig gemacht worden ist. Wird der Nennbetrag oder der rechnerische Wert von Aktien nach Satz 4 abgesetzt, ist der Unterschiedsbetrag dieser Aktien zwischen ihrem Nennbetrag oder dem rechnerischen Wert und ihrem Kaufpreis mit den anderen Gewinnrücklagen (§ 266 Abs. 3 A.III.4.) zu verrechnen; weitergehende Anschaffungskosten sind als Aufwand des Geschäftsjahres zu berücksichtigen.

(2) Als Kapitalrücklage sind auszuweisen

1. der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird;
2. der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird;
3. der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten;
4. der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.


(3) Als Gewinnrücklagen dürfen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen und andere Gewinnrücklagen.

(4) In eine Rücklage für eigene Anteile ist ein Betrag einzustellen, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die eigenen Anteile anzusetzenden Betrag entspricht. Die Rücklage darf nur aufgelöst werden, soweit die eigenen Anteile ausgegeben, veräußert oder eingezogen werden oder soweit nach § 253 Abs. 3 auf der Aktivseite ein niedrigerer Betrag angesetzt wird. Die Rücklage, die bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen ist, darf aus vorhandenen Gewinnrücklagen gebildet werden, soweit diese frei verfügbar sind. Die Rücklage nach Satz 1 ist auch für Anteile eines herrschenden oder eines mit Mehrheit beteiligten Unternehmens zu bilden.
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.12.2005 17:41
Ein Bilanzverlust wird zuerst mit den vorhandenen Rücklagen ausgeglichen. Sind die Rücklagen aufgebraucht, wird der Bilanzverlust direkt vom Eigenkapital abgezogen. Reicht das Eigenkapital auch nicht mehr zum Ausgleichen des Bilanzverlustes, wechselt der Betrag, der das Eigenkapital übersteigt, auf die Aktivseite unter Position "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag".
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.12.2005 17:50
stille reserven werden auch noch auf der aktivseite ausgewiesen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.01.2006 10:28
Wenn die Schulden höher sind als das Vermögen, steht das Eigenkapital auf der Aktivseite.
Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.01.2006 14:07
...ja, und stille Reserven werden nirgendwo angegeben, deshalb heißen sie STILLE Reserven...
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.01.2006 16:36
Wenn das Eigenkapital auf der Aktivseite steht, heißt es wohl,das wie vorher gesagt wurde, die Schulden (die auf der Passiv-Seite stehen) höher sind als das Vermögen (die auf der Aktiv-Seite stehen). Ist für ein Unternehmen nicht unbedingt gut und die EK-Rentabilität wird wohl auch nicht mehr so rosig aussehen. ;-)
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.01.2006 17:36
@pado
www.google.de
such ein wenig rum und du wirst merken dass die stillen reserven sehr wohl auf der aktivseite zu finden sind
lia_rbk
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.01.2006 19:44
Stille Reserven werden auf keiner Seite ausgewiesen. Sie entstehen durch Unterbewertung von Aktiva (z.B. Wertpapiere oder Sonstige Forderungen,...) und Überbewertung von Passiva (sonstige Verbindlichkeiten, ..)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.01.2006 19:45
Da Vermögenswerte nach dem Niederstwertprinzip bewertet werden, kommt es zur Unterbewertung der Aktivseite. Somit entstehen stille Reserven, die aber aus der Bilanz nicht ohne Weiteres ersichtlich sind.
SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.01.2006 19:49 - Geaendert am: 01.01.2006 19:50
@ Zero

Also ich muss den anderen recht geben. Stille Reserven werden weder aud der Aktiv- noch auf der Passivseite ausgewiesen. Wenn man sie in der Bilanz ausweisen würde, wären sie ja nicht mehr still.

Zu dem negativen EK
Wichtig ist hier auch, dass man prüfen sollte, ob der Tatbestand der Überschuldung erfüllt ist und somit eine Insolvenzeröffnungspflich besteht.

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Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.01.2006 14:12
"Wenn die Schulden höher sind als das Vermögen, steht das Eigenkapital auf der Aktivseite. "


Die beste Antwort hier! Klar, genau, einfach...
speedmaniac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.01.2006 14:14
@ Deep Blue

die Antwort gab es hier schonmal von Herrmann weiter oben.
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.01.2006 14:22
Der Beitrag von Deep-Blue war ja auch ein Zitat!!! :-)

MfG
Sven

 

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