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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Vorschusszinsen - EILT!
 
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.12.2005 14:20 - Geaendert am: 29.12.2005 14:25
Hallo zusammen!

Ich hab eine Frage: Gibt es für die Berechnung von Vorschusszinsen eine maximale Laufzeit? Muss ein Kunde mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten (und bei vorzeitiger Verfügung) für die 24 Monate VZ zahlen??

Ich hoffe, dass mir jemand weiter helfen kann.

Danke schon mal im Voraus!
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2005 14:27
Ich denke dies ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich!

Bei einem normalem Sparbuch ist die Kündigungsfrist 3Monate (90Tage)
jeden Monat hat der Kunde 2000 Euro frei!

Bei Termingelder ist es häufig, dass der KD keine Zinsen erhält oder nur niedriger Zinsen erhält und Vorschusszinsen bzw. Vorverfügungspreis berechnet wird analog zum normalem Sparbuch.

LG
Sandra
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.12.2005 14:32
...und was ist bei Sparbücher mit längerer Kündigungsfrist?
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2005 14:36
Wie sieht das Sparbuch denn genau aus?

ISt das Geld wirklich festgelegt oder hat es nur eine Laufzeit von 24Monaten und der Kunde kann jeden Monat 200Euro verfügen?

Oft ist auch so wenn der Kunde eine Notlage hat, dass die Banken bzw. der Betreuer auf VZ verzichtet!

LG
Jule80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.12.2005 14:38
Da fallen immer VZ an, wenn kein Beitrag gekündigt ist.
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.12.2005 14:43
Des is mir schon klar.

Aber fallen bei einem Sparbuch mit 24monatiger KÜNDIGUNGSFRIST Vorschusszinsen für die 24 Monate an oder nur für 90 Tage (90-Tage-Methode)?
Voraussetzung natürlich immer: Kunde hat nicht gekündigt.
Nickyback
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.12.2005 14:44
Die Vorschußzinsen fallen für die kompletten 24 Monate an !!!
Hat ja auch eine Kündigungsfrist von 24 Monaten.
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2005 14:45
Ja jedoch musst du jeden Monat von der Gesamtsumme 2000 Euro runter rechnen, da er die pro Monat frei hat!

LG
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.12.2005 14:47
@ Sandra: Des is doch dann die Staffelmethode oder? Is des wirklich IMMER so, oder kommt des auf des Kreditinstitut an?
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2005 14:50
Ja kann man so nennen.

ISt aber teilweise von KI zu KI unterschiedlich!

Die HVB hat jetzt den Vorverfügungspreis und nicht mehr die Vorschusszinsen.

LG
Sandra
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.12.2005 14:57
Danke.
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2005 15:11
Bei uns ist es ausserdem so, dass bei Büchern mit 24 monatiger Kündigung keine Verfügungen ohne VZ möglich sind, also auch nicht die 2000 EUR pro Monat wie beim 3monatigen.
Ausser der Betrag ist gekündigt natürlich.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2005 15:29 - Geaendert am: 29.12.2005 15:48
Für Spareinlagen mitvereinbarten Kündigungsfristen von mehr als drei Monaten oder während Kündigungssperrfristen werdenVorschusszinsen vom Tag der Rückzahlung bis zum Tag der Fälligkeit, längstens für 900 Tage berechnet.
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.12.2005 15:45
@ Herrmann: Kennen Sie einen Ausschnitt aus einem Gesetz indem dies drinsteht?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2005 15:49 - Geaendert am: 29.12.2005 15:51
Die Zahl 900 stammt aus der Mitteilung I/64 vom Bakred.
Ein Beamter des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen (heute BAFin) teilte 1964 den Banken mit, dass sie nur für maximal 900 Tage Vorschusszinsen berechnen müssen.

Heute steht so etwas im Preisaushang bzw. im Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts.

Z. B.
http://www.spk-elbe-elster.de/info/nutzungshinweise/preis_leistungsverzeichnis.pdf?IFLBSERVERID=IF@@061@@IF&PHPSESSID=60c84939b49055739c30181906a77a69
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2005 16:18
Da lässt der Hermann sich nicht lumpen :-)

Hat denn irgenwer ne Kündigungsfrist von länger als 2 Jahren?
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.12.2005 16:31
Die Antwort/Quelle von Herrmann hat mir leider nicht wirklich weiter geholfen - aber trotzdem Danke!

Wir haben noch vereinzelt Altbestände mit 48 monatiger Kündigungsfrist -aber nicht mehr viele - eben Altbestände.
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2005 16:37
Müsst mal die Verträge am besten anschauen.

Und mit den 900Tagen gilt ja schon etwas länger:-)

LG
Sandra
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.12.2005 16:46
@Lisl1988

Da Spareinlagen nicht mehr gesetzlich geregelt sind, gibt es auch keinen Ausschnitt aus einem Gesetz.

Die Spareinlagen sind geregelt
- in RechKredV
- durch Bedingungen des Sparverkehrs
- durch Preisaushang

Nun weiß ich natürluich nicht, was in den Bedingungen des Sparverkehrs ihres Ausbildungsbetriebs steht. in den RechKredV steht nichts über Vorschusszinsberechnung.

Bitte die Sparbedingungen und den Preisaushang durchlesen. Wenn dort nichts steht, kann man uch für längere Zeit als 900 Tage Vorschusszinsen berechnen. Man kann auch komplett auf Vorschusszinsen verzichten.

Vorschlag: Verzicht auf Vorschusszinsen, wenn der Kunden das Geld wieder anlegt.
Obi_Wan
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.12.2005 11:18
herrmann...einfach der absolute hammer! ^^
 

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