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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Gebühr Rücklastschrift - Reaktion der Kunden?
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MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 20:22
Also irgendwo finde ich es schon richtig, dem Kunden dann eine Gebühr zu berechnen.

Warum?
Der Kunde geht wissentlich (!) mit seiner ec-Karte einkaufen, obwohl er kein Guthaben auf seinem Konto hat, und weiß, dass die Zahlung abgelehnt wird.
In sozialen Härtefällen gibt es wirklich Kunden, die dies absichtlich machen - gehen in den Supermarkt, in dem sie per POZ einkaufen können, weil sie kein Geld mehr haben, und holen sich ihre Waren, obwohl sie wissen, dass sie diese nicht bezahlen könn(t)en.
Zum Glück gibt es POZ ab Sommer nicht mehr.

In solchen Fällen sollte der Kunde schon eine Lehre aus ziehen können - und wie macht man das am besten?
Richitg, durch eine (Mahn-)Gebühr!


Bei den Kunden, bei denen dies unbeabsichtigt passiert / ein Einzelfall ist kann man dann ja ggbfs. die Gebühren immer noch wieder zurückerstatten!


Ich meine, ich muss auch mit meinem Geld haushalten - und ich bekomme auch nicht immer nen neuen Dispo / Kredit, wenn ich Geld brauche...

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


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Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 15:47
Also, wir haben gerade ne Mail zu diesem Thema bekommen!


Der BGH hat entschieden, dass Kreditinstitute bei der Rückgabe von Lastschriften mangels Deckung keinen Schadensersatzanspruch gegen den Zahlungspflichtigen haben. Aufgrund dieses Urteils ist mit einigen Kundenbeschwerden zu rechnen. Bitte nehmen Sie diese entgegen. Es wird hierzu in Kürze eine Information zur weiteren Vorgehensweise folgen.

Vorstandssekretariat






Mir ist langweilig
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 16:21
:-) siehe vorangegangener Eintrag (mit Urteil).
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 20:55
Nur um die Stimmung ein wenig einzuheizen:

Auch Darlehenskontoführungsgebühren sind laut BGH-Urteil nicht rechtens.

Allgemein formuliert darf kein KI Entgelte/Schadenersatz oder Ähnliches für nicht vom Kunden eingeforderte Dienstleistungen erheben!

Will der Kunde ein Darlehenskonto??? Nein er will nur das Geld. Das Koto benötigen wir aus technischen Gründen. Fazit: Keine Gebühr...
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 20:57
Es gibt so unendlich viele Entgelte, die nicht rechtmäßig sind...nur wir wissen es nicht! Erst wenn wir vom Kunden darauf gestoßen werden.
miss_betty
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.03.2005 09:17
das ist die aufgabe der kläger und gerichte, würden sich mal mehr leute informieren und was dagegen tun, wäre so manches Unternehmen im a...
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.03.2005 09:30
Ich empfehle hier wärmstens die ZDF Sendung Wiso.

Da kann man Abends ich glaube so etwa halb acht sehen wsa wiso wieder neues ausgetüftelt hat, und sich gleich mal ordentlich drauf vorbereiten

haben wir so auch gemacht.

Die nicht rechtmäßtige Gebühr haben wir als zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Bank in Rechnung gestellt..
offiziell legal der kunde weiss aber genau das es mahngebühren sind und da er nix machen kann...tja tja..;)
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.03.2005 12:00
Wiso ist eine sehr gute Sendung. Auch wenn man sich danach meistens mit vielen kunden intensiv beschäftigen muss :)

Und POZ fällt erst im Sommer 2007 weg...
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.03.2005 16:42
Die eigentlich für Jahresmitte 2005 geplante Einstellung des POZ-Verfahrens wurde bis zum 31. Dezember 2006 verlängert, um einen langfristigen Übergang zu ermöglichen. Darauf haben sich Handel und Kreditwirtschaft verständigt.
http://www.zentraler-kreditausschuss.de/index.php?theme=pressemitteilungen_f.htm&id=51&year=2004&SID=f7a31e071b1cb8abcb9620ce3feaec50
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.03.2005 18:30
Wiso? Abschaffen!
Da bekommt der Kunde nur zuviel Info, die er nicht braucht ( alle GAAs spionieren uns aus, Online-banking ist immer unsicher. ).

Oder er interpretiert dies falsch:
"Sie Ar$chloch, Sie haben mir Gebühren für die Rücklastschrift genommen!"
"Lieber Kunde,passen Sie auf, die Gebühren, die Ihnen da belastet wurden sind die Bankgebühren der Bank vom Minimal, die diese nun von Ihnen einfordern. Geht eindeutig aus Ihrem Auszug hervor und hat nix mit uns zu tun."
( *denkend: Wer lesen kann ist klar im Vorteil* )

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