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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Lösungsvorschläge können eingegeben werden
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anna13_pp
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:13
dann wird die einfach als richtig gewertet
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:13
Unterschiedlich, bei neutralisierten aufgaben ja, bei gelöschten aufgaben nein.

Nochmal im Bezug auf die Überweisung, die Überweisung wird technischer seits ausschliesslich anhand der kennungen durchgeführt. Unterschriften sind zur autorisierung da haben aber nichts mit der Buchung und dem Vorgang an sich zu tun.
anna13_pp
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:16
@Banker8000: du hast recht. aber in der aufgabe steht Kreditinstitute sind berechtig und berechtig sind sie nicht.
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:17
Muss aber auch sagen dass die ihk das kräftig verbockt hat. Die aufgaben , wie auch die antworten waren streckenweise sowas von schwammig, eigentlich müsste man den programmierten teil einfach iwo versenken
anna13_pp
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:18
Ich stimm dir in allen Punkten voll und ganz zu. Manchmal frag ich mich, welche Leute so an gschmarri verzapfn....O.o
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:19
Doch sind sie. Es geht um den buchungsvorgang und nicht um die legitimation. Dabei geht es darum das sie nicht noch prüfen müssen ob der name auf das begünstigte konto passt, oder ob der zahlungsempfänger tatsächlich der zahlungsempfänger ist. Die bank bucht nur mit kennungen, sonst würde jede überweisung 5 tage dauern. Unterschriften sind eine ganz andere baustelle. :-)
paka
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 19:23
dann bräuchte ich noch mal eine info was aufgabe 16 und 15 war und 19 und 20 dann habe ich alles zusammen ^^
TimAun
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 19:25
was passiert jetzt mit der Aufgabe 6?
Azubi-News
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2013 19:26
wir haben unsere Lösungsvorschläge nun komplett eingegeben. Für morgen wünschen wir euch viel Erfolg!
no1990
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:30
aber genau da liegt das problem: du kannst fast alle fragen in hundert verschiedene richtungen auslegen und dann wäre immer ne andere antwort richtig ^^

ich bin bei der 2. immer noch der meinung, dass mit ausführung gemeint is, was die bank beachten muss (was wären denn das sonst für vorschriften, gibts da bzgl buchungen welche?). und es stimmt ja auch, solange die überweisung beim empfänger noch nicht gutgeschrieben ist, kann die bank zumindest versuchen, einen widerruf durchzusetzen... (so machen wirs in der praxis...)
cheeky-anne
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:30
Warum denn nun 850 € ? Wir haben extra nochmal nachgefragt und es wurde gesagt, dass die Steuern abgezogen werden müssten - dann würde man auf 837,08 € kommen
Sneaty
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 19:34
Zu Aufgabe 2:
Bei Überweisungen über 12500 € muss doch eine Meldung erfolgen? Mich hat das ausschließlich in der Antwort 3 gestört.
no1990
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:34
es geht doch um die zinszahlung und nicht den gutschriftsbetrag, oder?? xD

aaaaaaachherrjeeeeeee... und ich dachte mir noch, dass mir garned so schlecht ging ^^
Vodo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 19:36
Mal ne Frage an die Leute die sowas wissen:) wenn man in den Aufgaben 47,67% hat bräuchte man in den Fällen knapp 52% oder? Oder wie ist diese 0,6 bzw 0,4% Geschichte zu sehen?;)
Vodo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 19:37
Sry, 46,67%
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:38
Ja richtig das finde ich so käsig, dass theorie und praxis leider soweit auseinander driften. Theoretisch ist es nämlich so, dass ein überweisung ab zugang nicht mehr widerruflich ist. In der praxis kann man versuchen sie zu stornieren, nachforschungsauftrag usw. Leider aber eben nur in der praxis.
no1990
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:39
ouuuhmaaaaann... ich werd noch nen gewaltigen beschwerdebrief an die liebe IHK schreiben xD
Banker8000
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:42
Ja schlimm oder? Genauso haben wir in der dchule gelernt man solle lieber ersparnisse aufbrauchen als gleich nen kredit aufzunehmen. In der offenen aufgabe sollten wir argumentieren warum man lieber nen ratenkredit als ne abschöpfung des vorhanden kapitals machen sollte xD vollkommen abstrus und total weit hergeholt, zumal da so viel spielraum für interpretationen ist, dass die eigentlich gleich alles was nicht vollkommen schwachsinnig oist, durchgehen lassen können ^^
Sebastian_Nagl
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2013 19:48
Seit ihr euch sicher dass man bei der Aufgabe 14 nicht auch den Soli mitberechnen musste ?
no1990
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2013 19:50
ooohjaaaahh, da haben wir auch nach der prüfung drüber geredet... meine argumente für die vollfinanzierung waren sowas von den haaren herbeigezogen... ich würde mich schämen, müsste ich nem kunden des in der praxis so rüberbringen ^^
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