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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Mitgliedschaft
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.03.2005 20:27 - Geaendert am: 03.03.2005 20:29
@blue_sunshine
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Mitglieder besser beraten werden als die anderen Kunden. Sie werden doch alle Kunden gut beraten oder nicht?
Die Mitglieder wählen nur Aufsichtsratsmitglieder, nicht die Vorstände (Führungsorgan).

@Johnny
Danke für Beispiele aus der Praxis.
vobamichel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.03.2005 20:36
@Herrmann

Da stimme ich Ihnen zu also bei uns wird nicht erst nachgeguckt ob der Kunde ne Mitgliedschaft hat damit wir den dann super beraten bei uns sind alle gleich egal ob Mitglied oder nicht.
gruss
Michael
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.03.2005 21:41
Also zusammenfassend Mitgliedschaft hat Vorteile und NAchteile so wie eigentlich alles im Leben.
Man muss halt schauen ob es zu dem Kunden passt.

@ Herrmann :

Ich denk mal die Nachteile eines Produktes wird kein Kundenberater in seinem Gespräch groß breit treten.
Oder denkste ein Berater sagt in einem Verkaufsgespräch oh sie zahlen 5 % Ausgabeaufschlag dat is aber viel .....Er erwähnt es nebenbei und geht dann wieder zu nem anderen Punkt über.
GEnauso ist es bei der Mitgliedschaft.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.03.2005 21:57 - Geaendert am: 03.03.2005 22:05
@Jeff_Mills
Schließt ein Privatperson einen Kredit ab, so müssen alle Kosten angegeben werden. Sind sie nicht aufgeführt, braucht sie der Kunde auch nicht zahlen.

Das wird auch bei Anlagegeschäften kommen.
Was dann?
Haben Sie keine Angst vor der Beraterhaftung?

§ 31 Wertpapierhandelsgesaetz Allgemeine Verhaltensregeln
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, ...im Interesse seiner Kunden zu erbringen,
... im Kundeninteresses ausgeführt wird.
(2) Es ist ferner verpflichtet,
...seinen Kunden alle zweckdienlichen Informationen mitzuteilen, soweit dies zur Wahrung der Interessen der Kunden und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist. ...

http://www.bafin.de/gesetze/wphg.htm#p31
vobamichel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.03.2005 22:15
man kann halt nicht alles haben -> flexibilität, hohe Rendite und Sicherheit ;-)

grüßle
Michael
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.03.2005 22:28
dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 17:42
@Hermann :

Nö ich hab keine Angst vor Beraterhaftung.
Wie Sie in meinem Profil lesen können bin ich kein Berater mehr sondern nun Mitarbeiter im REWE/Risiko-Controlling.

Also betreffen mich so Sachen eigentlich nicht.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 18:29
Manchmal ist es besser, dass gewisse Bankmitarbeiter nicht im Verkauf eingesetzt sind und damit direkt mit dem Kunden zu tun haben, somit können Sie den Kunden auch nicht schlecht beraten ;-)
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 19:25
Danke schön :-)

Sehr nett ausgedrückt.
Ich bezieh es mal auf mich.Ich war schon am Markt eingesetzt als Berater und hab dort genug Erfahrungen gesammelt.
Aber naja ich sag jetzt nix mehr.Ist wohl besser ruhig zu bleiben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.03.2005 14:36
Ein Beispiel aus einer Originalsatzung:

Der Geschäftsanteil beträgt 160 Euro.
Auf den Geschäftsanteil sind mindestens 16 Euro sofort nach Eintragung einzuzahlen.
Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 500 Euro.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.03.2005 15:14
Was willst du mir jetzt damit sagen?
Ich weiss schon das man haftet.Das brauchste mir net erklären.

Aber Sie kennen wohl nur die negativen Aspekte der Mitgliedschaft.Ein wenig Objektivität muss schon gewahrt bleiben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.03.2005 16:54
Nichts!
Ich wollte nur ein Beispiel aus einer Satzung zitieren.
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