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Wertermittlung einer Immobilie
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Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.03.2008 16:38
@Michi2007
DANKE! Super Erklärung!

@Herrmann
Danke auch für eine Antwort, aber eine Erklärung auf meine Frage haben Sie mir leider nicht gegeben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.03.2008 23:39
Wenn nichts angegeben ist, wird das Ergebnis nicht gerundet.
Es aber aber angegeben, dass das Ergebnis auf volle T€ abgerundet werden muss, dann muss man dies auch machen,
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.03.2008 07:27 - Geaendert am: 27.03.2008 07:37
Guten Morgen,

auch wenn es nichts mehr zur Sache tut und eigentlich auch egal ist.
Aber was wollten Sie mit desem Statement sagen?
Katis Problem war doch, dass sie nicht wusste warum nur abgerundet wurde und kein 60 - 80 % iger Abschlag genommen wird.
Und ihr Problem war das sie Beleihungswert und Beleihungsgrenze drucheinander oder zusammen geschmissen hat.
Auf die Idee sind Sie doch nicht gekommen. Sie haben ihr weitere Beleihungsgrenzen genannt, aber dadurch hat sie doch nicht verstanden, warum ihre Lösung nicht richtig war. Und das wichtigste ist doch das man versteht warum etwas so ist wie es ist,
Wie und ob zu runden ist war in ihrer Aufgabe angegeben.
In der Praxis habe ich auch noch nie gesehen, dass der Beleihungswert nicht gerundet wurde, ob das jetzt auf 1.000 oder 500 geschieht ist doch egal und jedem Hause selber überlassen. Fakt ist aber es wird abgerundet.
Wenn in einer Prüfung aber nach dem Beleihungswert gefragt wird würde ich schon runden und auch auf die 1.000 weil sonst wäre ja nach dem Sachwert gefragt worden und nicht nach dem Beleihungswert.
Außerdem ist die Frage beantwortet.
Auch müssen Sie wohl einsehen, dass ihre These von Theorie und Praxis irgendwie im Leben nicht so richtig passt.
Auch wenn es oft gut wäre wenn es so wäre, dann hätten wir jetzt keine Bankenkriese.

Das sie hier irgendwie an der Frage vorbei geschossen sind hätte man auch so stehen lassen können und nicht weiter komentieren müssen.
Natürlich bereicherte auch mancher Ihrer Beiträge zu diesem Thema das Forum z. B, dass das Hyp Gesetz ist Pfand Gesetz heißt..

Aber etwas komentarlos stehen zu lassen fällt manchen Lehrern ja schwer und ich dachte die Zeiten von der Lehrer hat immer Recht sind vorbei,,,,,
Naja ich werde nun hierzu zumindestens nichts mehr schreiben, es sei denn es kommt noch eine fachliche Frage.hinzu.
Ich denke der Kati ist richtig und gut geholfen mit der Antwort.
und @ Kati danke fürs Danke sagen;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.03.2008 11:18 - Geaendert am: 27.03.2008 11:23
Zusammenfassung meiner Ausführungen:

Der Wert einer Immobilie kann ermittelt werden mit Hilfe
- des Verkehrswertes (ortsüblicher Preis)
- des Sachwertverfahrens und
- des Ertragswertverfahrens.

Realkreditobergrenze = Beleihungswert * 60 %
Nachrangdarlehen = Beleihungswert * 20 %
Gesamtkreditobergrenze = Beleihungswert * 80 %
ohne zusätzliche Sicherheiten

Wenn in einer Prüfungsaufgabe nichts angegeben ist, wird das Ergebnis nicht gerundet.
Es aber aber in der Prüfungsaufgabe angegeben, dass das Ergebnis auf volle T€ abgerundet werden muss, dann muss man dies auch machen,

Ich gebe zu, dass die Antwort etwas kompakt ausgefallen ist.
Deshalb eine kurze Ergänzung:

Zuerst muss der Beleihungswert ermittelt werden. Beim Berechnen des Beleihungswertes werden i.d.R. Sicherheitsabschläge (Prozentsatz steht in der Aufgabe) vorgenommen.

Die Gesetze schreiben vor, dass die Kredite max. 80 % des Beleihungswertes betragen dürfen. Beim Realdarlehen (1aHypothekardarlehen) dürfen 60 % des Beleihungswertes nicht überschritten werden.
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.03.2008 18:37
Nicht gegenseitig anschimpfen =) (obwohl ich Michi da ein wenig zustimmen muss). Hauptsache ich habs jetzt verstanden. Der Unterschied zw. Beleihungswert und Beleihungsgrenze ist in der Berufsschule wohl untergegangen.
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