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Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.05.2010 12:20 - Geaendert am: 17.05.2010 12:21
@Ninschen:

Wir sind uns hoffentlich einig, dass nur die ersten 3 Aussagen in Frage kommen. 2 Ist definitiv richtig. Somit schwanken wir zwischen 1. und 3.

1. besagt, dass der Anspruch erhalten bleibt, wenn man nach Zuteilung, aber vor Ablauf der Bindungsfrist, den Vertrag wohnwirtschaftlich verwendet wird, so bleibt der Anspruch erhalten. Vor Bindungsfrist ist die Zulage also an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden, nach Bindungsfrist scheinbar nicht mehr.

3. Sagt, dass NUR bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Anspruch bleibt. Und das ist falsch, da die AN-Zulage scheinbar nach der Sperrfrist nicht wohnwirtschaftlich verwendet werden muss.

Das käme mir jetzt in den Sinn.

Ich muss mich damit nochmal neu beschäftigen. Früher hab ich es verstanden. Aber der Gesetzgeber denkt sich ja immer wieder was neues aus -.-

Liebe Grüße,
Wiggle

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####### Deutsche Bank
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####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
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Neelia89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.05.2010 13:13
hey leute könnte mir bitte jemand die rewe und wiso prüfung zumailen....aileen.hinkel@yahoo.de

Dankeschön :-)
Ninschen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.05.2010 13:14
ja, einig sind wir uns, dass die 2 richtig ist und wir nun zwischen 1 und 3 schwanken....aber wie gesagt irgendwie stimmen beide doch nicht ganz....also meiner meinung nach :-S.....naja, abwarten was die IHK dazu sagen wird
cate88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.05.2010 18:49
Wichtig, denkt ihr es gibt für die Aufgabe mit dem Daxfuture vll Teilpunkte wenn man die Zahl richtig eingetragen hat (21750), die Entscheidung ob Gewinn oder Verlust jedoch falsch hat??? Danke!!!
ninva
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.05.2010 21:33
hallo, kann mir bitte bitte jemand die rewe aufgaben schicken???

hat die jemand? es wäre super lieb.. ist wirklich wichtig!


danke schön!


ninva.a@live.de
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.05.2010 22:18 - Geaendert am: 17.05.2010 22:28
1 und 2 ist richtig. 3 ist doch völliger Unsinn. Die Arbeitnehmersparzulage ist NIEMALS an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden.
Man kann IMMER nach der Sperrfrist von 7 Jahren über das Guthaben verfügen.
Das war schon immer so und wenn man das weiß, dann kann 3 nur falsch sein.

Du könntest dir für ein Guthaben von 50 000€ auch 50 000 Stück Eis am Stiel zu 1€ Stückpreis kaufen und trotzdem erhälst du die Arbeitnehmersparzulage nach den 7 Jahren.

Somit verstehe ich nicht, wieso ihr alle solche Probleme bei so einer relativ einfachen Frage habt.
Einfach Ausschlussverfahren nutzen und fertig :-)

Geht doch mal auf Bausparkassenseiten, da sagen die Experten folgendes:
Zitat LBS-Bausparkasse:
"Eine Auszahlung des Guthabens inklusive Arbeitnehmer-Sparzulage im Wege der Zuteilung ist auch vor Ende dieser Frist möglich, sofern eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden kann."

Die Antwort habe ich aber schon am Tag der Prüfung gepostet.
Damit dürfte die Antwort klar sein!
cate88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.05.2010 22:37
Wichtig, denkt ihr es gibt für die Aufgabe mit dem Daxfuture vll Teilpunkte wenn man die Zahl richtig eingetragen hat (21750), die Entscheidung ob Gewinn oder Verlust jedoch falsch hat???

Vielen lieben Dank!!
Ninschen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.05.2010 00:02
@technology

Das kann man auch anders sagen!!!!!!!!!!!!!!!!
aber trotzdem danke
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.05.2010 01:17 - Geaendert am: 18.05.2010 01:21
@Technology:

Es ist aber echt nicht so einfach formuliert alles. Einerseits hat man Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn man sie gemäß den Durchführungsvorschriften gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz anlegt, sind aber gleichzeitig doch nicht an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden.
Das widerspricht sich etwas, wie ich finde. Habe aber eben gelesen, dass die Zulage bei Zuteilung fällig wird.

Aber naja...
*edit: by the way - kennst du die Frist, bis wann die Zulage beantragt werden muss?

Lg,
Wiggle

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Alex_1975
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.05.2010 08:00
@ cate88:

Für die Aufgabe mit dem DAX-Future, bei dem man den Gewinn/Verlust und dessen Höhe ermitteln muß, gibt es insgesamt fünf Punkte.

Man kann davon ausgehen, dass es für die Entscheidung "Gewinn/Verlust" einen Punkt und für den Betrag vier Punkte gibt. Außerdem dürfte es eine Teilbewertung geben, d.h. auch wenn man nicht erkannt hat, dass es ein Verlust ist, man trotzdem die vier Punkte für den richtigen Betrag erhält.

Auf die von mir dargestellte Art und Weise wurden ähnliche IHK-Aufgaben in den vergangenen gut 10 Jahren bepunktet.
Shagya
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.05.2010 11:49
hallo,
könnte mir vielleicht einer nochmal den programmierten teil aus der bbl prüfung schicken? die ergebnisse habe ich mir nämlich leider nicht aufgeschrieben..
danke schonmal,

jenniferwítte@web.de
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2010 15:20 - Geaendert am: 18.05.2010 15:38
@Wiggle:

Die Regelung mit den 2 Jahren wurde durch das Bürgerentlastungsgesetz letztes Jahr abgeschafft.

Im § 14 Abs. 5 VermBG steht auch keine andere Frist mehr drin, somit unbefristet.

Bei Wikipedia steht zum Beispiel 4 Jahre nach Sparjahr. Diese Angabe habe ich jedoch nicht gefunden und tue sie deswegen als Unsinn ab.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.05.2010 16:11
@Technology: 4 Jahre ist mir aber auch aus der Schule (kurz vor der Prüfung nochmal) bekannt. Wird vermutlich irgendwo geregelt sein ^^

Liebe Grüße,
Wiggle

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