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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Riester
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chriska
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.02.2006 22:01
Wie ist denn die Lösung aus der Aufgabe?

Habe folgendes Ergebnis:

54000*3%= 1620 EUR

Maximal gefördert werden 2006 1575 EUR

Steuerersparnis:

54000*33%= 17820

Die eingezahlten Beiträge inkl. der Zulage können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

52425*33%=17300,25

17820 - 17300,25= 519,75 EUR Steuerersparnis

Dem Sparer werden 519,75 EUR - 114 EUR Zulage, also 405,75 als Steuerersparnis ausgezahlt.

Richtig?
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2006 22:05
Also ich habe als Steuersparnis folgendes Ergebnis:

1575 - 114 = 1461 * 33% = 482,13 EUR. Das habe ich dann an Steuern gespart.
Zusätzlich erhält er ja noch die Grundzulage, die aber ja nicht steuernsparend eingesetz werden kann.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2006 22:08
@criska: Wie willst du denn die Zulage als Sonderausgaben bei der Steuererklärung ansetzen? Das sind doch Leistungen vom Staat. Die werden ja nicht von dir zusätzlich gezahlt.

_________________________________________________

http://www.bring-mich-ins-trockene.de Müsst Ihr unbedingt mal spielen!!

chriska
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.02.2006 14:45
http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/RiesterRente.htm

Durch den seit 2002 geltenden § 10a EStG kann der gesamte Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben berücksichtigt werden, also Altersvorsorgebeiträge und Altersvorsorgezulage. Dieser Vorsorgeaufwand fließt nicht ein in die Berechnung des Höchstbetrags für die übrigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG.

Als Vorsorgeaufwand sind für die Jahre 2004 und 2005 jeweils bis zu 1.050 Euro abzugsfähig (für die Jahre 2006 und 2007 bis zu 1.575 Euro), wenn sich (im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung) der Sonderausgabenabzug günstiger auswirkt als die Zulage. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, erstattet das Finanzamt im Rahmen des Einkommensteuerbescheids die Differenz.
PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.02.2006 15:29
Sonderausgabenabzug 1.575 €
davon 30 % = 472,50
./. Zulage 114 €
--------------------
Rückerstattung 358,50 €
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2006 16:02 - Geaendert am: 15.02.2006 16:30
Richtig, wenn an Stelle 30 % der angegebene Wert 33 % genommen worde wäre.!
chriska
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.02.2006 16:28
Wieso 30%? Grenzsteuersatz waren doch 33%...???
Johnny_Walker
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.02.2006 21:28
Ich finde die Riester-Rente ist eine gute Möglichkeit um staatliche Förderung zu kassieren, steuerliche Vorteile für die Einkommenssteuererklärung zu ergattern und die Möglichkeiten des Kapitalmarktes zu nutzen (bei uns Riester mit Einschluss von Fonds + Beitragserhaltungsgarantie).

Natürlich ist auch die betriebliche Altersvorsorge eine gute Möglichkeit für die Altersvorsorge und meine Meinung ist sowieso, die Mischung machts, macht doch beides!

Jedenfalls, um so früher man beginnt um so geringer fallen die laufenden Beiträge aus um seine Rentenlücke zu schließen. :-)
dienicci
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.02.2006 20:08
Weiß denn niemand ob man die BAV auch mit der Riester kombinieren kann? Weiß nämlich nich, wo ich mir noch Infos holen kann, da anscheinend nur mein Lehrer davon überzeugt ist.... dennoch kann ich mir nich vorstellen, dass wir in der Schule was falsches lernen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.02.2006 20:21 - Geaendert am: 19.02.2006 20:22
Wünscht der Arbeitnehmer eine Riestergeförderte betriebliche Altersversorgung, kommen nur
Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung
infrage.

Neben der Förderung über §3 Nr. 63 EStG besteht seit dem 1. Januar 2002 auch die Möglichkeit, eine steuerliche
Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug zu erhalten (nach den Vorschriften der §§10a, 79 ff. EStG). Diese so genannte Riester-Förderung, die primär den
Abschluss privater Altersvorsorgeverträge attraktiver machen soll, ist auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
möglich.
dienicci
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.02.2006 21:06
Danke ;-)
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