Fragen zur Riester-Rente |
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Verfasst am: 08.12.2005 11:18 - Geaendert am: 08.12.2005 11:20 |
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§ 66 EStG Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
(1) Das Kindergeld beträgt für erste, zweite und dritte Kinder jeweils 154 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 179 Euro monatlich.
(2) Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
@ ReneJ aus welchem Gesetz stammt der Ausschnitt? |
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Verfasst am: 08.12.2005 11:40 |
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@Herrmann:
Abwarten, noch sind es keine 300 für 2008, wird aber dahingehend für Kinder ab ‘08 geändert! |
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Verfasst am: 08.12.2005 12:06 |
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Mit Freibetrag meinte ich die Zulage...hab mich halt vertippt...herrje.... |
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Verfasst am: 09.12.2005 14:20 |
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Der Antrag kann jeweils nur für ein Beitragsjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden.
--> das heißt, es muss jedes Jahr die Übertragung der Kinderzulage auf den Vater beantragt werden? |
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