Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 105
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
chatgptopenainl
sophiegl
fabio2003
Nico_Riediger
Gaghd

Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Fragen zur Riester-Rente
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.12.2005 11:18 - Geaendert am: 08.12.2005 11:20
§ 66 EStG Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
(1) Das Kindergeld beträgt für erste, zweite und dritte Kinder jeweils 154 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 179 Euro monatlich.
(2) Das Kindergeld wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

@ ReneJ aus welchem Gesetz stammt der Ausschnitt?
PepeN
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.12.2005 11:40
@Herrmann:

Abwarten, noch sind es keine 300 für 2008, wird aber dahingehend für Kinder ab ‘08 geändert!
Kishandra
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.12.2005 12:06
Mit Freibetrag meinte ich die Zulage...hab mich halt vertippt...herrje....
Bremer21j
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.12.2005 14:20
Der Antrag kann jeweils nur für ein Beitragsjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden.

--> das heißt, es muss jedes Jahr die Übertragung der Kinderzulage auf den Vater beantragt werden?
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse