Ende der Bindungsfrist nach WoPG |
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Verfasst am: 19.10.2005 19:07 |
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Herzlichen Dank für die guten Beiträge.
IM KBK- Vorbereitungsbuch habe ich folgende Aufgabe gefunden:
Heinz Bauer, ledig, schließt am 31. Dez. 2001 einen Bausparvertrag über den jährlichen Anlagehöchstbetrag nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz ab.
Ab welchem Datum kann er über sein Bausparguthaben frei verfügen?
Lösung: 1.1.2009 |
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Verfasst am: 19.10.2005 19:48 |
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Ich muss zugeben, ich kannte folgende Forumulierung nicht:
Bei dem Vertragsabschluss handelt es sieh also um ein in den Lauf eines Tages fallendes Ereignis im Sinne von §187 Abs. 1 BGB. Bei der Berechnung einer Frist wird nach dieser Vorschrift aber der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis fällt. |
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