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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Sparbuchabhebung
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sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.10.2005 22:55
Wo ist das geregelt, dass Zahlungsverkehr solange auch vom Sparbuch erlaubt ist, wie das Geld bei der gleichen Bank bleibt??
(Im Zweifel könnte dann ja der Vermieter auch seine Lastschrift da einziehen, wenn er bei der selben Sparkasse wäre??)
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2005 11:30
Das sollte ich mal bei uns versuchen.... einen Dauerauftrag zulasten eines Sparbuches.... Da bekomme ich höchstens nen Schlag in den Nacken. Und ein Kopfschütteln.
Praxis: Vom Sparbuch wird nicht abgebucht. Keine DA und keine Depotkosten.
Außnahmen bestätigen die Regel (im WP geschäft.)
Technisch kann mann vom Sparbuch überweisen. Ist aber nur ne Außnahme bei Verein bzw. Kegelclubs die nur das Sparbuch haben und nur die fahrten von bezahlt werden.

Wir wollen doch schließlich Kontoführungskosten einnehmen.
Filidae
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.10.2005 12:13
Also normalerweise kann man vom Sparbuch keinen Dauerauftrag laufen lassen-ganz streng gesehen-es gibt da aber einige Außnahmen bei Verfügungen ohne Sparbuch.
"Daueraufträge vom Sparbuch zugunsten einer anderen Anlage mit min gleichen Bedingungen im eigenen Hause"-so oder ähnlich lautet der Text.

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"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof"

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