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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Äußerung zur Übernahme
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SadButTrue
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.09.2005 12:27
Das hier einige immer alles besser wissen müssen.
Ich habe mich bevor ich ausgelernt hatte im Arbeitsamt informiert und dort wurde mir gesagt das ich mich 3 Monate vor Ende meiner Lehre arbeitssuchend melden muss und deshalb sind die Sparkassen bzw. Banken verpflichtet dir das 3 Monate vor Ablauf deiner Lehre mitzuteilen!
wenn du dich nicht 3 Monate vor Arbeitslosigkeit im Arbeitsamt als Arbeitssuchend meldest bekommst du erst wesentlich später Arbeitslosengeld.
Bei uns in der Sparkasse war es so das wir 3 Monate vor der Prüfung ein Gespräch hatten und dann nen Brief bekommen haben wo alles drin stand wegen Übernahme oder nicht!
Christiane
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.09.2005 12:46
Es ist richtig, dass du dich arbeitssuchend melden musst - aber es ist nicht richtig, dass dein AG dich über eine evtl. Weiterbeschäftigung informieren muss. Du musst von einem Ende deiner Ausbildung ausgehen und dich daher arbeitssuchend melden damit du im Falle einer Freistellung sofort dein Arbeitslosengeld erhältst. Sagt dir dein Arbeitgeber erst später, dass du übernommen wirst, dann musst du das dem Arbeitsamt wieder mitteilen, dass du eben eine Beschäftigung gefunden hast.

Gruß, Christiane
SadButTrue
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.09.2005 12:54
Also ich weiß ja nicht wo du das her hast, aber mir wurde es im Arbeitsamt damals so gesagt.
Du sollst dich erst im Arbeitsamt arbeitssuchend melden wenn du auch wirklich weißt das du nicht übernommen wirst und deshalb sollst du darüber 3 Monate vor Ende deines Vertrages informiert werden!
Focus2L
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.09.2005 15:57
Aus eigener Erfahrung gebe ich Christiane Recht!!

Bei uns im Haus wird es so gehandhabt das Du erst am Tag Deiner mündlichen Abschlussprüfung anhand Deiner Abschlussnote erfährst ob Du übernommen wirst oder nicht. Du musst Dich 3 Monate vor Ende des Ausbildungsvertrages bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchen melden, damit die 3 Monate Frist vergangen sind bis zu eventuelle Freistellung

Aber eine Verpflichtung des Arbeitgebers die Entscheidung über Übernahme oder nicht vor dem Ablauf der 3 Monate zu treffen gibt es definitiv nicht
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2005 19:39 - Geaendert am: 21.09.2005 19:41
@ SadButTrue:

"Der beim Arbeitsamt hat gesagt" ist leider keine gültige Rechtsnorm. Mein Arbeitgeber hat damals erst im letzten Monat der Ausbildung entschieden, ob und wen er übernimmt. Was sollte ihn auch dazu zwingen, es anders zu handhaben? Das BetrV gilt nur für JAV-Mitlglieder und wenn es keinen entsprechenden Passus im Tarifvertrag gibt?

Zu sagen, "Ich muss das aber für‘s Arbeitsamt wissen" ist genauso bedeutungslos, als wenn Du sagen würdest "Meine Mutter muss das wissen, um mir ggf. neue Anzüge zu kaufen, die jetzt im Angebot sind." Der einschlägige § 37b S.2 SGB III verpflichtet DICH zur Meldung wie bei einen befristet Beschäftigten, nicht Deinen Ausbilder, und dass Dein Ausbildungsverhältnis nur befristet ist, das sagt Dir Dein Ausbildungsvertrag.

Du kannst nett fragen, aber sagen muss Dein Arbeitgeber Dir nichts, außer ggf. Ja/Nein am Tag nach der Prüfung (natürlich wird er das in der Praxis eher tun).

Gruß
Julien
SadButTrue
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.09.2005 22:55
Das man sich hier ständig für alles rechtfertigen muss ist echt furchtbar.

Wie kann man nur so besserwisserisch daher reden.

Ich habe hier geschrieben wie es bei mir war und was mir damals gesagt wurde und gut is!
SlaS0r
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.09.2005 08:39
@ christiane

arbeitgeber MUSS drei Monate vor Ausbildungsende informieren ob das Arbeitsverhältnis zum Ausbildungsende beendet wird, oder ob ein neuer Arbeitsvertrag zustande kommt!

Sorry, aber du irrst dich...

~~keep it hardcore~~

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2005 09:20 - Geaendert am: 21.09.2005 09:22
"arbeitgeber MUSS drei Monate vor Ausbildungsende informieren ob das Arbeitsverhältnis zum Ausbildungsende beendet wird, oder ob ein neuer Arbeitsvertrag zustande kommt!"

Lies doch erstmal die ganzen Beiträge, dann wirst du merken, dass das schon x-mal widerlegt worden ist...manmanman...manche Leute sind zu dumm zum Lesen...dann schieb doch mal den Paragraphen rüber, wo drinsteht, dass er das muss und komm mir nicht mit nem Tarifvertrag. Darum gehts nämlich nicht.
Christiane
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.09.2005 09:36
@ Deep-Blue: Danke! Ich hätte jetzt keine Lust gehabt das alles nochmal durchzukauen!

Gruß, Christiane
SadButTrue
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.09.2005 12:23
So und nu lest ihr mal den Beitrag von Schnippi und dann frag ich euch warum auch ihr das im Arbeitsamt so gesagt wurde wenn ihr doch so allwissend seid!!?
Christiane
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.09.2005 14:05
Auch in Schnippis Beitrag ist nur die Rede davon, dass man sich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden muss. Es wird auch hier nirgendwo erwähnt, dass der Arbeitgeber 3 Monate vorher schon über die Übernahme entscheiden muss.

Gruß Christiane
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2005 19:40
@ SadButTrue:

Es tut mir ja leid, wenn es besserwisserisch klingt. Das ist ja auch nicht persönlich gemeint. ich sehe aber nicht ein, warum man bei falschen Aussagen anderer schweigen soll, wenn man es doch tatsächlich "besser weis", daher ist besserwisserisch zu sein hier durchaus angebracht.

Ich finde es ebenfalls ziemlich unangebracht, sachliche Aussagen anderer einfach so abzutun. Dann macht man sich halt auf die Suche via google, fragt beim Betriebsrat oder sonst irgendwas, aber einfach so zu tun, als dürfte einem hier niemand widersprechen, ist ziemlich arm.

Wenn es so wäre, dass man drei Monate vorher Bescheid kriegen muss (was nicht so ist), dürfte es ein leichtes sein, ein entsprechendes Gesetz oder Urteil zu finden.

Was ist denn das Ergebnis, wenn man hier sagen würde: "OK, mag sein"? Ein Azubi in der Endphase seiner Ausbildung geht zu seinem Ausbilder und behauptet, dieser müsse nun eine Aussage machen. Der Ausbilder lächelt und sagt: "Ne, warum?" Azubi antwortet: Hab im Internet gelesen, dass das jemandem beim Arbeitsamt erzählt bekommen hätte." Bei mir als Personaler hätte sich die Übernahme damit erledigt.

Gruß
Julien
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