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Forenübersicht >> Kontoführung

Unterschied zw. Dispokredit und Kontokorrentkredit
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Chrischan3010
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.05.2005 14:44
also bei uns gibt es keinen zeitlich unbegrenzten kk-kredit!
aber wir machen bei dem dispo die unterscheidung zwischen dispo vertrag und dispobestätigung. bei nem dispo, der größer ist als das dreifache nettoeinkommen, müssen wir nen dipovertrag nehmen und da brauchen wir auch ne unterschrift vom kreditnehmer.

Bis denn...

Chrischan

merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.05.2005 16:54
@ calli
die Zusammenstellung des Engagements der KNE benötigst du ja nur für die kompetenzgerechte Genehmigung des Dispos/KK‘s. Die hat nix mit den Merkmalen KK oder Dispo zu tun. ist ja bei jeder Kreditherauslage so.
Daher meine Verwirrung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.05.2005 00:54 - Geaendert am: 20.05.2005 10:40
Ein Dispositionskredit ist ein Konsumentenkredit, der üblicherweise als Kontokorrentkredit auf Privatkonten (Gehaltskonten) zur Verfügung gestellt wird.

KKK- Kredite sind meist Betriebsmittelkredite an Unternehmen.

Quelle: Gabler Banklexikon
Betzi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.05.2005 08:41
Hä??? Was hat nun diese Antwort mit dem Thread zu tun? Diskont hat doch nichts mit Dispo zu tun. War wohl etwas spät von der Uhrzeit ...
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.05.2005 10:13
@ Merlin

...dann sind wir uns ja wieder einig! ;-)
Yue
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.05.2005 18:47
Servus zamme!
Also muss sagen hab jetzt nicht alles gelesen (bin faul es ist schliesslich Freitag abend...) aber ich erklär mir das so:

-Dispo ist ein von der Bank gegebene Überziehungslinie. Meisstens 3x Lohn oder Gehalt. Je nach Bank kann dieser auch schon in der Ausbildung eines Kunden gegeben werden. Bei mir wird es gescort (vergleichbar mit nem Firmenraiting)

-KK-Kredit is die gedultete Überziehung. Beispiel: Kunde ist mit 50,-- EUR im Soll hat aber keinen Dispo eingeräumt bekommen. Dies ist Unterschrieben!! Und zwar wird bei jeder normalen Kontoeröffnung (abgesehen bei Minderjährigen) das Girokonto (Guthabenkonto) zum Kontokorentkonto abgesprochen. Da Kontokorent soviel wie Verrechnung von Ein- und Ausgängen heißt.

Daher kann es gut sein das eine Bank das unterschrieben haben möchte wenn das nicht automatisch im Kontoeröffnungsantrag drin ist. Kommt aber auch bei Volljährigkeit vor. Darum müssen bei uns auch Kunden die grad 18 geworden sind denn Kontoeröffnungsantrag unterschreiben, damit die Klausel greift.

Grüßle aus dem Schwabenländle
Yue
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.05.2005 08:08
Sowohl beim Dispo- als auch beim KK-Kredit darf der Kunde sein laufendes Konto überziehen.

Dispokredit -> Privatkunde
Konotokorrentkredit -> Firmenkunde
Wuermchen_muc
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.05.2005 09:27
Laut meinem Kreditberater ist da kein Unterschied. Ist das gleiche, heißt nur anders.

LG
Setzergott
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2005 13:19
Wie Herrmann schon gesagt, bzw. geschrieben hat:

dispo=privatkunde

kk-kredit=geschäftskunde

da steckste nich drin, da guckste nur

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