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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Arbeitslosengeld nach Nichtübernahme??
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Espe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.05.2005 02:26
Genauso wars bei mir auch( hätte mich noch nich mal arbeitssuchend melden müssen, sagte die Tante). Und wenn man arbeitslos wird soll man gleich hin und sich arbeitslos melden. Und man bekommt keine Kürzungen, weil man ja noch nich genau weiß wann man mündliche Prüfunung hat...

Grüße

Espe

Möge dr Saft mit euch sein!

Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.05.2005 10:50
Aber doch nciht 60% vom Netto-Azubi-Taschengeld?!

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yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
<><><><><><>$<><><><><><>$<><><><><><><>$<><><><><

Die Realität ist die Zukunft der Leute von Gestern!
Vergesst nicht, das sind Morgen wir!

http://www.kanzlei-wbp.de

MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.05.2005 12:33
doch denke schon.
viel spass.
3. Lehrjahr, Azubigehalt ca. 600 Eur netto.

Dann viel Spass, beim Auskommen, mit 60% davon.
Denn wenn du es vom Gehalt bekommen würdest, wo du ausgelernt hast, dann würden es bestimmt viele genießen mit ca. 650Eur Arbeitslosengeld rumzurennen ;)
black_cat
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.05.2005 12:49
Kann des dann a Problem geben wenn man sich drei Monate davor arbeitslos gemeldet hat und dann aber zufällig doch noch irgendwo ne Stelle kriegt? Oder muss man dann nur zum Arbeitsamt und sagen das man doch nicht arbeitslos ist?
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.05.2005 12:53
Ne, das ist kein Problem. Du kannst ja nichts dafür, dass du doch noch einen Job bekommen hast....
Klosterfrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.05.2005 13:15
"Du kannst ja nichts dafür, dass du doch noch einen Job bekommen hast...."

Der Satz ist geil.

Das sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen...

MFG

Klosterfrau

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gastlegi01
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.05.2005 13:43 - Geaendert am: 05.05.2008 13:31
...
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.05.2005 14:06
"Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung."
vgl. § 14 Abs. 2 BBiG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/index.html
Regina
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.05.2005 14:49
Hallo,

also mein Freund hat auch nur zwei Jahre gelernt und er hat trotzdem Arebitslsoengeld bekommen. Das mit dem Arbeitssuchend melden ist aber echt wichtig, weil sonst sitzt man da 3 Monate total ohne Geld.

LG Regina

--------------------------------------------------
****Wer ist eigentlich Paul?********

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.05.2005 12:32
@ diplomat:

Ab dem Tag nach dem Bestehen deiner mündlichen AP.

Das Thema hättet ihr auch in der Schule behandeln müssen, wann die Ausbildung wirklich endet.
Kommt manchmal sogar in der AP dran.

Na, geschlafen?

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
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redsun101
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.05.2005 13:13
So will mal mein Senf dazu geben.

Also nen Kumpel von mir hat im Januar ausgelernt und bekommt nur 456Euro Arbeitslosengeld!!!
Also uns steht DEFINITIV ALG zu! Aber bei der Höhe soll esw wohl von Arbeitsamt zu Arbeitsamt unterschiedlich sein!
Sie MÜSSEN uns MIND. 60% der Ausbildungsvergütung zahlen , KÖNNEN uns aber auch 60% von dem zahlen was wir denn verdienen würden wenn wir als Bankkaufleute tätig wären! Und Bemessung ist Bruttolohn aber abzüge sind ja auch dabei!
joice
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.05.2005 13:37
Also Leute,

wenn ihr normal gelernt habt, also 2 1/2 Jahre, dann bekommt ihr meines Wissens 60% vom letzten Azubigehalt. Wenn ihr z.B. jetzt krank ward so wie ich und ihr drei Jahre lernt, dann bekommt ihr 60% vom Tariflohn für Bankangestellte.
Wenn ihr z.B. am 3. Juli Prüfung habt, dann bekommt ihr noch drei Tage von der Bank (wir bekommen es im Voraus und mir wird es halt dann wieder abgezogen) und dann.... bekommt ihr Ende Juli das Arbeitslosengeld für Juli. D.h., dass ihr zwei Monate mit dem letzten Geld das ihr von der Bank bekommt auskommen müsst.

Gruß
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.05.2005 13:47
Irgendwo habe ich mich doch schon mal über dieses Thema ausgekotzt....

Suchfunktion!

Habe es letztes Jahr auch für zwei Monate bekommen, und zwar genau so viel, wie ich auch als Azubi bekommen habe!

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mausi_inlove
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.05.2005 09:44
Also ich war im März beim Arbeitsamt und die Tante hat mich arbeitssuchend gemeldet. Sie sagte ich muss sofort am Tag meiner mündlichen Prüfung und höchstens ein Tag später hin und muss mich arbeitslos melden sonst krieg ich drei Monate kein Geld??? Schon komisch ... aber sie meinte auf jeden Fall drei Montae vor Ausbildungsende(bei mir hat Sie das laut Vertrag genommen, obwohl ich am 10.6 mündliche hab)arbeitssuchend melden
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.05.2005 10:59
was is denn, wenn ich fuer 2 wochen arbeitslos bin? melde ich sowas auch? und was mach ich, wenn ich nicht persoenlich kommen kann weil ich mich dauerhaft im ausland befinde?
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