Kontoeröffnung mind. ------>Zustimmung ges. Vert.??? |
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Verfasst am: 01.04.2005 14:18 |
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Ich find‘s allerdings auch sehr merkwürdig...
Bei einer Kontoeröffnung für Minderjährige brauchen wir auf jeden Fall die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter! Ausnahme: Der Minderjährige hat einen ARBEITSvertrag, dem die gesetzlichen Vertreter zugestimmt haben...You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer... |
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Verfasst am: 01.04.2005 14:24 |
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Ich finde das alles etwas komisch.
Kann es sein, dass du uns zum 1.April reinlegen willst? |
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Verfasst am: 01.04.2005 14:24 |
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GU = GeburtsUrkunde????
oder lieg ich da falsch |
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Verfasst am: 01.04.2005 14:31 |
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GU ist Geburtsurkunde ja!!!! |
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Verfasst am: 01.04.2005 14:36 |
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Einige unserer Geschäftstellen holen noch wenigestens eine Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.....
aber das ist dann intern geregelt! |
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Verfasst am: 01.04.2005 14:40 |
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@alra:
Ich denk das kann nur ein Aprilscherz sein, oder? |
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Verfasst am: 01.04.2005 15:35 |
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Ihr seid schon süß :) |
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Verfasst am: 01.04.2005 16:21 |
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Mit der Kontoeröffnung kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Und da ein 12-jähriger nicht voll geschäftsfähig ist, ist die
Unterschrift der /des Erziehungsberechtigten notwendig. Ganz einfach. |
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Verfasst am: 02.04.2005 10:27 |
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@ Widche
ja das Risiko ist schon extrem groß, wir haben schon überlegt, gar keine Girokonten zu eröffnen, denn das Risiko dass der Kunde sein Geld wiederhaben möchte ist uns einfach zu groß.
Und wenn dann noch die möglichkeit besteht dass er das ausgezahlte Geld ausgibt und nicht wieder anlegt...
Neee, dann doch lieber keine Konten mehr eröffnen.
;o)))))))))))))))) |
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Verfasst am: 03.04.2005 18:56 |
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Das kann ja echt fast nur ein Aprilscherz sein...
Abgesehen davon hat Deep Blue recht. Durch den Verzicht auf Bargeld hat der Minderjährige einen Nachteil. Also ist es kein rechtliches Vorteilsgeschäft. (Beispiel: Minderjähriger braucht am WE 2 EUR...wo bekommt er die her? Aus dem GAA???)
Evtl. gibt es diese Brücke:
Die Kontoeröffnung ist schwebend unwirksam. Das Konto kann sicherlich eröffnet werden. Fraglich ist nur ob dann Verfügungen zugelassen werden dürfen. Auf jeden Fall aber haftet die Spk für bereits ausgezahlte Beträge und müsste diese im Zweifel den Eltern bei Widerspruch der Kontoeröffnung zzgl. zum Kontoguthaben erstatten...
Auf jeden Fall blödsinnig da weiter einzusteigen. Jeder klar denkende Berater wird sich beide Unterschriften der gesetzlichen Vertreter einholen. Wo liegt das Problem?
1 Jugendgiro weniger im Jahr???
Also falls das wirklich stimmen sollte würde mich die rechtliche Grundlage trotzdem interessieren! |
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Verfasst am: 04.04.2005 10:09 |
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Hmmm also ich kenns auch nur so das die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter unbedingt benötigt wird...ausser wie gesagt beim Arbeitsvertrag....
Wars jetz n april scherz oder nicht? ;)
Wenn nein, wie is dann die rechtliche Grundlage bzw, wie regelt ihr das?...ich will das jetzt auch wissen :) |
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Verfasst am: 04.04.2005 11:31 |
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Lasst euch nicht verA......,
vor allem nicht beim Preis!
also an diesem Datum würde ich einfach auf nichts
antworten und selber so viel Müll brabbeln wies nur geht!
April halt ^^ viel spaß noch beim antworten |
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Verfasst am: 04.04.2005 13:28 |
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Normalerweise beide aber wenn Z.b. nur die Mutter das Sorgerecht hat dann brauchen wir einen Bescheid vom Jugendamt. |
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Verfasst am: 04.04.2005 14:58 |
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Minderjährige dürfen kein Konto allein eröffnen. Es bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gemeinsam. Ist ein Elternteil verstorbenoder allein erziehungsberechtigt gilt es dies nachzuweisen. Einmal durch Sterbeurkunde bei Tod oder durch Gerichtsbeschluss über die Erziehungsberechtigung bei Scheidung.
Eine minderjährige Person ist nicht geschäftsfähig und wird durch die gesetzlichen Vertreter oder Vormundschaftsgericht vertreten. Und bei der Kontoeröffnung kommt ein Rechtsgeschäft zustande. Deswegen kann es nicht das Konto allein eröffnen.
LG und schönen Tag noch!
Sontje |
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Verfasst am: 04.04.2005 16:29 |
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die bank die soetwas macht kann sogar von den erltern verklagt werden ebenfalls gibts bestimmt ärger mit der bafin wenn es rherrauskommt.
Da es sich wahrscheinlich eh um einen Aprilscherz handelt ist es ja auch egal |
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