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GmbH
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masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.03.2005 12:36
Es ist nur rechtswirksam wenn beide Prokuristen eingetragen sind ins Handelsregister!!!Ansonsten würde ich es lieber lassen weil sonst könnte ja jeder kommen

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2005 12:39
Außerdem muss ja sowieso ein HR-Auszug als Legitimation der GmbH beigebracht werden, dann am besten ein akuteller mit den beiden Prokuristen.

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2005 14:18
Prokura = eintragungspflichtig... hab noch mal nachgelesen...!!!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2005 14:29
Sag ich doch ;o)

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CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2005 14:55
@ chava: bist halt die beste! ;)
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2005 15:00
@Chava: gibt aber auch "GmbH in Gründung"
da gibt´s dann noch keinen Eintrag! Auf die können aber trotzdem Konten eröffnet werden!
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2005 15:13
seit wann steht die GmbH i. Gr. im HR?
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2005 15:15 - Geaendert am: 31.03.2005 15:16
@ceejay: was hab ich denn geschrieben?
"da gibts noch keine einträge!" (im handelsregister)
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2005 15:27
ja klar können die ein konto eröffnen...
aber ich eröffne doch kein konto, wenn ein angeblicher prokurist einer gmbh i. gr. daher gedackelt kommt...
na ja, da sehen wir dann wieder den abgrund, der zwischen theorie und praxis klafft!
@ masterbanker: hab ich überlesen...!!! sorry!
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