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Bereich Buchtipps - Unterricht - Lernen
Moderator: TobiasH
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zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.01.2004 18:32
Die 2.
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2004 18:32
Komischerweise ist das bis heute noch nicht bei uns in der Bank angekommen...
In der Berufsschule wurde darüber kein Wort verloren und auch von Kollegen aus anderen Banken höre ich nichts Gegenteiliges...
Von daher stellt sich mir die Frage,ob ich wirklich noch lesen lernen muss oder mir lieber ein neues "Wissensumfeld" zulegen sollte...

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.01.2004 18:40
Hauptverwaltungen können diese doch garnicht sein, da es nur DIE EINE Hauptverwaltung gibt. Alles andere sind doch Filialstellen...
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2004 18:48
DDDDDDDAAAAAAAAAAANNNNNNNNNNKKKKKKEEEEEEEE!!!!!!!!!!!!!!

Das ist meine Rede...
Und vor allem sollten das die KI auch wissen wenn es den Ausdruck "LZB" nicht mehr gibt...

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Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2004 19:46
siehe unter:
http://www.bundesbank.de/hv/index.php

Die Bundesbank unterhält bundesweit neun Hauptverwaltungen (mit Sitz in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München und Stuttgart) und 66 Filialen (Stand 1. April 2003), die den Hauptverwaltungen unterstehen. Die Hauptverwaltungen werden jeweils von einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand der Deutschen Bundesbank untersteht.
sandra85
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.01.2004 21:17
Also auszuschließen sind meiner Meinung nach: 2/3/4/5/8/9

zu 8. Der Sichtkurs= Briefkurs !+! halbe Spanne

Das mit den LZB´s kann man dann ja ausschließen und die Preisnotierung gilt doch in Deutschland glaub ich nicht! (Nur z. B. in der Schweiz oder so??)
Das mit dem Festgeld ist auch nicht mehr so- muss doch nicht mehr unbedingt 30 Tage angelegt sein

Die 7 gibt es ja auch nicht mehr oder?- (Lombardkredite)

Also vielleicht die 6?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2004 21:25
Schon gehabt.
Seit 1999 darf die Bundesbank keine Wechsel mehr ankaufen.
Dallas
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.01.2004 02:31
Ein diffiziles Thema *g*
EUREX
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.01.2004 13:55
Eigentlich bleiben nur mehr die 1, oder bei der 2 bin mir nicht sicher. Hab da was von Mengennotierung im Hinterkopf.
Will lieber aber nicht mehr tippen, habe schließlich schon einen Fehlversuch.

Hilfestellung büütteee! :-))
Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.01.2004 14:49
Die 2 bitte, die 2!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2004 16:47
Heute Mengennotierung, früher Preisnotierung
• Bis 31.12.1998 galt in Deutschland die Preisnotierung, d. h. es wurde der Kurs in DM angegeben, z. B. wie viel DM kostet 1 USD?
• Ab 1.1.1999 gilt in der EU die Mengennotierung, d. h. es wird der Kurs als Menge angegben, z. B. wie viele ausländischen Einheiten bekommt man für 1 EUR?
Beispiel: Für einen Euro bekommt man z. B. 1,25 USD. Das würde bei einer Preisnotierung den Kurs bedeutet: 1 USD kostet 0,80 EUR. Nur so wird der Kurs nicht mehr angegeben,
MichaellM
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.01.2004 16:54
Also ich sage die letzte Antwort!
Wie schaut es damit aus Hermann?
Betzi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.01.2004 17:25
Ich denke, dies ist keine Multiple-Choice Aufgabe;
vielmehr doch eine Kontrollfrage. Keine Angabe ist mehr aktuell - oder ??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2004 18:33
Doch, eine Aussage ist heute noch richtig.

Gemäß § 3 II AMR wurden Termineinlagen als befristete Verbindlichkeiten bezeichnet, für die eine Kündigungsfrist oder eine Laufzeit von mindestens einem Monat vereinbart ist.

Aber: Diese Anweisungen zur Mindestreserve sind seit 1999 (Einführung EZB) außer Kraft gesetzt.

Somit gibt es keine Mindestanlage mehr für Festgelder!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.02.2004 10:11
Welcher Begriff ist noch aktuell?
Resal
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.02.2004 11:15
Ich würde die 5. nehmen...
War erst vor ein paar Wochen in der Rewe-Abteilung und da musste ich jeden Tag einen LZB-Scheck an den Schalter bringen. Daher ist der Begriff schon noch geläufig...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.02.2004 17:45
Zum wiederholten Male:

Mit Wirkung zum 30.04.2002 wurden die ehemaligen Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank für jeweils ein oder mehrere Bundesländer umbenannt.

Wenn es keine LZB mehr gibt, dann gibt es auch keine LZB-Schecks mehr, sondern nur noch Bundesbank-Schecks.
max0082
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.02.2004 18:08
also ich bin für die Nummer 1, auch wenn es eigentlich nur noch die gesetzlichen Sparbücher mit der 3-monatigen Kündigungsfrist gibt, und keine vereinbarten Kündigungsfristen mehr.
nummer 10 find ich auch gar nicht schlecht, denn der Makler ist immer noch verpflichtet laufend Kurse festzusetzen und damit einen Handel zu ermöglichen.
tendiere aber eher zu eins!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.02.2004 21:58 - Geaendert am: 05.02.2004 22:01
in welchem Gesetz sind die Spareinlagen geregelt?

Die in den §§ 21 und 22 des Kreditwesengesetzes (KWG) festgelegten Sparverkehrsvorschriften traten mit der zum 1. Juli 1993 wirksam gewordenen Neuregelung der Sparverkehrsvorschriften in der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) außer Kraft.

Schon seit 11 Jahren gibt es keine gesetzlichen Spareinlagen mehr!
Maddin84
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.02.2004 22:13 - Geaendert am: 05.02.2004 22:15
Ganz klare Sache:
der Begriff "Amtlicher Kursmakler" ist heute noch aktuell!
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