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Forenübersicht >> Kontoführung

Geldwäschegesetz
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.12.2003 20:04
Handelt nun ein Kassier, der für die "Supermarkt GmbH", Geld einzahlt, in fremder oder in eigener Rechnung nach GWG?
sandra85
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.12.2003 02:47
In eigener Rechnung da das Geld ja für den Supermarkt bestimmt ist und der Kontoinhaber ja auch die "Supermarkt GmbH" ist!
Gute Nacht
sandra85
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.12.2003 02:49
...glaube ich zumindest...
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.12.2003 11:05
Ich bin der Meinung, er handelt für fremde Rechnung. Dabei hätte ich mich vor einiger Zeit noch für eigene Rechnung entschieden. Erst eine Schülerin wies mich auf das Problem hin. Deshalb habe ich in meinen Unterlagen gestöbert und folgendes gefunden:

Kontoeröffnung und wirtschaftlich Berechtigter
= Hier stellt sich die Frage, wem sollen die später einzuzahlenden Gelder gehören. Ist das der Kontoinhaber, so wird das Konto für eigene Zwecke eröffnet. Das trifft also z.B. zu, wenn ein Prokurist für ein Unternehmen ein Konto eröffnet.

Einzahlung und wirtschaftlich Berechtigter
Hier wird gefragt, wem die Gelder im Zeitpunkt der Einzahlung gehören (wirtschaftlich zuzuordnen sind). Zahlt also der Prokurist 20.000,00 EUR Firmengelder ein, tut er das für fremde Zwecke.

Unklar bleibt für mich hier nur die Einzahlung durch den/die gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person. Hier liegen mit unterschiedliche Infos vor. Meiner Meinung nach richtig ist folgende: Tritt für die juristische Person deren handelndes Organ auf, so muss trotz Personenverschiedenheit (natürliche zu juristischer Person) die juristische Person nicht als abweichender wirtschaftlich Berechtigter erfasst werden.

Diese Infos habe ich für die Schüler zusammengefasst. Den entsprechenden Link findet ihr in meinem vorherigen Beitrag.

Und jetzt noch die Bitte an die Praktiker. Stimmt diese Handlungsweise mit der Praxis überein?
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.12.2003 12:54
@Herrmann

Er handelt auf fremde Rechnung, da er nicht zeichnungsberechtigt ist.

@Hirschaider

In der Praxis kamen mir bis dato nur Fälle vor, bei denen ein Prokurist oder der Geschäftsführer oder der Eigentümer (z. B. Kiosk) Geld ein- bzw. ausgezahlt hat.
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.12.2003 18:07
Jetzt bin ich leicht verwirrt! Angenommen ich bekomme stillschweigend ne Handlungsvollmacht für das Überbringen der Kasse zur Bank. Nehmen wir weiter an der Bankangestellte weiß ich bin der Kassierer von der Supermarkt GmbH, dann weiß er das ich die Kasse FÜR diese einzahle. Zahle ich dann immernoch für fremde Rechnung ein???
Gibt es denn hier keinen der Jura studiert? Der könnte mir dann mal das GwG in diesem Fall erklären!

Peace
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.12.2003 13:28
In jedem Kreditinstitut gibt es einen Geldwäschebeauftragten. Es wäre nett, wenn ihr Bankazubi euren Beauftragten fragt, wie dieser Fall in eurem Ausbildungsbetrieb gehandhabt wird.
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.12.2003 14:26
Fremde Rechnung is richtig! Bin nun schlauer, hab gefragt! ;-)Der Gesetzestext lässt zwar Lücken, aber die wäre für die Fallunterscheidungen nötig!

Peace
DieHack
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.12.2003 15:21
Er handelt devinitiv für fremde Rechnung, da das Geld nicht dem Einzahlenden sondern dem Kontoinhaber gehört.

---------------------
scrollin, scrollin, scrollin.....

DieHack

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.12.2003 17:58 - Geaendert am: 08.12.2003 18:46
Ist das wirklich so?
Richtig ist, dass der Kassier für Rechnung der "Supermarkt GmbH" handelt. Handelt er deshalb schon als Strohmann. Der Begriff "Handeln für eigene (oder fremde) Rechnung" ist ledier im Gesetz nicht definiert. Hierzu ist ergänzend auf die amtliche Überschrift zu § 8 GWG "Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten" zu verweisen, ferner auf die Regierungsbegründung. Hiernach soll die Vorschrift "... Strohmanngeschäften entgegenwirken und denjenigen sichtbar machen, in dessen wirtschaftlichen oder rechtlichen Interessen die Barzahlung erfolgt.
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.12.2003 08:41
Der Einzahler handelt definitiv auf fremde Rechnung, da das eingezahlte Geld nicht ihm sondern der Supermarkt GmbH gehört...
Ähnlich ist es ja bei einem Mietkautionskonto...
Da zahlt auch der Vermieter (der das Geld vom Mieter bekommen hat) auf das Konto ein...eigentlich ist es nicht sein Geld,deshalb handelt er auf fremde Rechnung.

_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _

>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.12.2003 10:00
@andire
Bei einem Mietkautionskonten gibt es zwei Möglichkeiten!!!!! Verpfändung oder Treuhand!!! Aber ich verstehe was du meinst!

Peace
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.12.2003 10:15
@Council...:

Danke... *g*

_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _

>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.12.2003 18:28 - Geaendert am: 14.12.2003 18:37
Eine Mitarbeiterin der Bundesbank teilt mir auf Grund einer Anfrage folgendes mit:

"Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob ein Kunde für eigene oder fremde Rechnung, d. h. für einen Dritten etwa als Treuhänder etc., handelt, ist gemäß Ziff. 14 der Verlautbarung des Bundesaufsichtsamtes für das
Kreditwesen (nunmehr: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) über Maßnahmen der Finanzdienstleistungsinstitute zur Bekämpfung und
Verhinderung der Geldwäsche vom 30. Dezember 1997 der Umstand, wem die zukünftigen Forderungen und Guthaben aus der Geschäftsbeziehung wirtschaftlich zuzuordnen sind. Da in dem von Ihnen geschilderten Fall wohl davon auszugehen ist, dass die Tageseinnahmen von dem Kassier der Weisung seines Arbeitgebers entsprechend auf ein Bankkonto der "Supermarkt GmbH" eingezahlt werden, wäre die "Supermarkt GmbH" als der wirtschaftlich
Berechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 GwG anzusehen. Der Kassier würde hier somit für fremde Rechnung handeln."

Nur der letzte Satz macht mir Schwierigkeiten.
Der Kassier handelt für die Rechnung des Supermarktes. Bedeutet das schon für fremde Rechnung im Sinne des GWG. Der Kassier ist doch kein Strohmann, sondern ein Handelsbevollmächtigter des Supermarktes.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2003 17:20
Ein Mitarbeiter der BaFin teilt mir auf Grund meiner Frage Folgendes mit:

"Ein Kassierer, der Tageseinnahmen für seinen Arbeitgeber einzahlt, handelt grundsätzlich immer für fremde Rechnung. "
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