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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Aufgabe 7 Betreuung
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JnG
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.10.2003 13:06
Die Antwort 2 (3000€) ist richtig - gleiche Aufgabe kam auch schon mal in einer anderen Zwischenprüfung vor... - etwas länger her.
mw22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.10.2003 15:50
Mich hat die 3 ebenfalls stark zum Grübeln gebracht, denn dort steht ausdrücklich "wenn das Guthaben auf dem Konto 3ooo euro beträgt...."
-meiner Meinung nach ist die 2 richtig" ...sie kann die Betreuung selbst widerrufen"
Es war schließlich ihre freie Entscheidung einen Betreuer zu bestellen, deshalb wäre es unsinnig, wenn sie die Betreuung auch nicht alleine aufheben könnte
Pokal
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.10.2003 14:13
Sie selber hat den Betreuer nicht bestellt, sondern das Vormundschaftsgericht! Sie hat ih nur _beantragt_.

Sie selber kann die Betreuung nicht widerrufen. Sie hat nur die Möglichkeit, dem Vormundschaftgericht darzulegen, dass die Gründe, die zur Betreuung geführt haben, nicht mehr existent sind und aufgrund dessen die Aufhebung der Betreuung BEANTRAGEN!

Ein direktes Wiederrufen ist also nicht möglich!
Mr_Lyle
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2003 20:55 - Geaendert am: 07.10.2003 20:56
Also ich denke auch, dass man hier mit einem Einspruch Erfolg haben könnte... siehe meinen Beitrag im Thread http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=2687&forumid=4

Über die Frage, ob die 3000 € nun Guthaben oder Einzelverfügungsbetrag sind, zerbrechen sich Landesgerichte regelmässig die Köpfe ( und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen ). Interessant ist da auch der Link http://hoevel.de/btr/btrlex/btrn064.htm Das ist ein Betreuungslexikon und greift genau die Frage auf... Ergebnis ist auch, dass es der Einzelverfügungsbetrag von 3000 € ( früher 5000 DM ) ist.

Und wenn schon die OLGs und LGs darüber streiten, soll ich das als Azubi wissen??? Also wenn die IHK-Lösung hier im Forum bestätigt wird, werde ich Einspruch einlegen!

Gruss
Mr. Lyle

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 09:26
also ich weiß ja nicht wie ihr das seht aber langsam nervt mich das alles. Können diese tollen Leute nicht mal deutsch mit uns in der prüfung reden, da kann ich mir den Satz 10 Mal durchlesen... und dann sollst du noch das richtige ergebnis finden. Hab ich natürlich nicht, hierbei hab ich lotto gespielt ich hoffe nur das ich wenigstens die Hälfte richtig hab....

Da freut man sich doch wenns an die AP geht :o)

In diesem Sinne

greetings @ all Beyounce
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 10:23
Also ich denke das der Satz mit dem WIderruf richtig ist. Zum einen: wer selbst einen Antrag stellt betreut zu werden, kann ihn auch selbst widerrufen, ausserdem ist die gute ja voll geschäftsfähig.
Und das mit den 3000,- hatten wir in der Prüfungsvorbereitung, da wurde uns gesagt es geht darum dass nicht mehr als 3.000 € auf dem Konto sein dürften, egal wieviel er abheben will, weil er sonst ja jeden Tag ein bißchen abheben könnte bis selbst die größten Konten leer sind!
Guery1
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.10.2003 13:06
Also ich kann mich dem nur anschließen!
Obwohl in der Musterlösung die Nr. 2 (3000€....) als richtig gilt, bin ich nachwievor der Meinung, dass die Nummer 5 richtig ist.
Da wenn man sich überlegt, dass man wenn man aus gesundheitlichen Gründen einen Bertreuer beantragt und ihn nach der Genesung nicht wieder los wird. Klingt doch komisch oder????

Egal die Frage macht den Bock bei mir eh nicht mehr fett!!!:-)
marcissimo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.10.2003 14:13
und vor allem ist die dame nur KÖRPERLICH behindert...nicht geistig...sie ist also geistig fit genug zu entscheiden wann ihr maroder körper den weg zur nächstgelegenen bank wieder schafft und dann muss sie doch wohl allein entscheiden können dass der betreuer nicht mehr notwendig ist!!!
Och mist...ich würde wirklich gern wissen wie die aufgabe zu lösen ist...habe ohne sie 10 von 56 fragen falsch...eine mehr und es gibt ne 3...
Jana
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.10.2003 15:07
Na Marcissimo dann guck dir doch mal diesen Link an.

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=301

Laut meiner Rechnung:

100/56*46=82,14%

Kommst also auch ohne diese doch sehr zwiespaltige Augabe zu ersehnten 2! Herzlichen Glückwunsch!
marcissimo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.10.2003 17:18
Hey danke aber das weiss ich doch...nun stell dir mal vor diese dämliche aufgabe ist auch noch falsch...also 11 von 56 = note 3
aber gut einige werden denken der hat probleme...
schlaufrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.10.2003 18:00
Lösung 5 ist deshalb falsch, weil nur das Gericht die Betreuung widerrufen kann, aber nicht die Betreute. Diese kann aber bei Gericht den Antrag stellen die Betreuung aufzuheben. Das mit den 3.000,00 EUR ist in § 1813 BGB geregelt. "DEr Vormund bedarf nicht der Genehmigung des Gegenvormunds zur Annahme einer geschuldeten Leistung (die geschuldete Leistung ist die Forderung gegen das KI und somit der Saldo) wenn der Anspruch (Guthaben) nicht mehr als 3000 EUR beträgt.
MasterLuc
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.10.2003 18:28
Also, ich habe auch die Antwort 5! Habe schon ein paar Kollegen gefragt, die sich aber auch nicht sicher waren!
Ich bin froh wenn der ganze Mist vorbei ist!

Gruß an alle
MasterLuc
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.10.2003 18:36
Hallo Schlaufrau!

War am Mi. beim Notar und der hat mir REcht gegeben!
Die Betreute ist voll geschäftsfähig und daher kann sie jeden Geschäftsbesorgungsvertrag widerrufen!! Mit dem Gericht hast du recht, aber darum geht es ja nicht!

Wünsche Dir viel Glück, ich habe leider keins bei dieser Prüfung
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.10.2003 21:40
@ MasterLuc

Es geht hier nicht um einen Geschäftsbesorgungsvertrag wie bei einer Überweisung oder beispielsweise um eine normale Kontovollmacht. Die Betreuung wird beim Amtsgericht beantragt usw. usf. (siehe BGB) und kann auch nur dort widerrufen werden.
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