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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Aufgabe mit dem gez. Kapital
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LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2010 16:20
Diese Aufgabe anzufechten bringt nix.,

jeder der halbsweg gut aufgepasst hat weiß dass Rücklagen zum Eigenkapital gehört und das das dann natürlich mit eingerechnet wird.

Ich Vollpfosten hab das ich meiner Prüfungspanik natürlich nicht berücksichtig, so dass bei mir das Ergebnis nicht richtig ist.

Und Herrmann hat Recht: ist in der Aufgabe nichts zum Bilanzgewinn angegeben, zählt der Bilanzgewinn IMMER zum kurzfristigen Fremdkapital. Begründung: Das Geld dient zur Ausschüttung an die Aktionäre und gehört somit nicht mehr den Unternehmen.

Also im Großen und Ganzen fand ich Rewe gut machtbar. Sehr viele Aufgaben konnte mithilfe der Formelsammlung gut gelöst werden.
Ich habe schon immer etwas Schwierigkeiten mit den Buchungssätzen gehabt, so dass mich diese "kleinen fehlerchen" meine 2 gekostet hat :-(

Worüber natürlich gestritten werden kann ist die Zeit. Die ist bei Rewe meiner Meinung nach sehr knapp bemessen und ich hatte sogar noch Prüfungsverlängerung. Da will ich nicht wissen wie es den normalen Prüflingen ergangen ist.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2010 18:15 - Geaendert am: 02.12.2010 17:26
...
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.12.2010 10:59
Diesen Antragstheater muste ich hochoffiziell über die IHK laufen lassen -.-

man war DAS ein Aufstand..

Bin ich froh, diesen ganzen Mist halbswegs gut durch haben ;-)

Aber die Zeit in Rewe war wirklich verdammt knapp :-(
susaaan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.12.2010 20:41
Bis zur Teil-Aufgabe c) fand ich die Aufgabe machbar, aber alles danach war für mich logisch gesehen nicht schlüßig und eindeutig, weil die Tabelle die Gliederung des EK`s zum 31.12.2009 zeigt und alle Vorgänge die danach erläutert werden nach dem 31.12.09 geschehen -> Wieso muss man dann noch die "alten" Kapitalrücklagen bei der d) und e) berücksichtigen (man subtrahiert ja von den 8500 die 4450 und dann noch die 2100)??? Würde da stehen "am 02.08.2009 führte die Kreditbank AG eine Kap.erhöhung geg. Einlagen durch..." dann könnte man so vorgehen, aber doch nicht wenn da steht der 02.08.2010...das ist meines Erachtens nach nicht passend formuliert...oder seht ihr das anders?
susaaan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.12.2010 20:49
@ Nimro:

"Zum EK gehören:

Gez. Kapital 25.000
Kapitalrück. 8.500
gesetzl. Rü. 1.850
andere Rück. 9.750
Einstell zu den 850
anderen Rück.
Mittelzufluss durch
Kapitalerhöhung 4.450

ist nach meiner Rechnung 50.400"

Du rechnest die 850 aber nicht mit, weil diese in 2009 ja bereits den ges. Rücklagen zugeführt wurden...der Betrag ist somit in den 1850 enthalten, sodass man folgendermaßen rechnet: 25.000+8500+4450+1850+9750=49550

Aber wie bereits oben in meinem Kommentar erwähnt: meiner Meinung nach sind die zeitlichen Angaben und Geschehnisse sehr verwirrend und ich bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher, ob da wirklich alles richtig angegeben ist wie es in der Aufgabe steht...
susaaan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.12.2010 20:55
...sorry die 850 wurden den anderen Gewinnrücklagen zugeführt nicht den gesetzlichen (wie oben genannt)...
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