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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Effektivverzinsung
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2010 13:23
Sie gaukeln Genauigkeit vor, die gar nicht vorhanden ist.
Wenn man den genauen effektiven Zinssatz berechnen will, müsste man mit Barwerten rechnen.
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.10.2010 13:35
Ja, Barwerte werden in der Berufsschule leider (so gut wie) garnicht betrachtet!

Also Barewerte kann man für die AP wohl vergessen!

Aber act/act ist doch wohl 30/360 vorzuziehen oder nicht?!?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2010 14:40
Was ändert dies am Ergebnis?
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2010 15:14 - Geaendert am: 05.10.2010 15:17
Gar nichts ändert es am Ergebnis, aber es muss von Grund auf korrekt sein.

Schule und Beruf sind anscheinend was völlig anderes Herr Herrmann. Der Lösungsweg von BadBanker ist vollkommen richtig.

Ich weiß nicht, wo ihr Problem lag bzw. immer noch liegt, aber so wie BadBanker und ich es beschrieben haben, ist es der richtige Weg.
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.10.2010 15:23
@Hermes
Danke, sehe ich auch so!
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2010 15:33
gern... habe schon gedacht ich stehe mit meiner Meinung total aufm Schlauch.....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2010 15:43
Wo ist bitte geregelt, dass bei der Berechnung der Besitzdauer die act-act-Methode angewandt wird?
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2010 15:59
Wo ist bitte geregelt, dass man die 30-360 Methode nutzen soll?

Was macht das denn bitte für einen Sinn, wenn ich für die Stückzinsberechnung die act/act Methode verwende und für die Zinsrestlaufzeit dann auf einmal 30-360 Methode benutze?
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.10.2010 16:16
Ja eben, also die (reale) Besitzdauer wird doch wohl korrekterweise durch act/act genau widergegeben

30/360 würde das doch verfälschen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2010 16:16 - Geaendert am: 05.10.2010 16:19
Der Zeitraum für Stückzinsberechnung ist max. 1 Jahr.
Die Besitzdauer beträgt Jahre.

Die Besitzdauer von Wertpapieren wird in Abschlussprüfungen für die Berechnung der Rendite in Jahren oder Monaten angegeben. Die Berechnung der Besitzdauer in Tagen wurde noch nicht geprüft. Außerdem gibt das genaue Berechnen der Kalendertage kein genaueres Ergebnis. Warum sollte man sich die Mühe machen, die Tage der Besitzdauer so genau zu ermitteln. Zudem ist das Ergebnis je nicht ganz genau, weil nicht die Barwerte verwendet werden.
Wer hier mit genauen Tagen rechnet, gaukelt eine Genauigkeit vor, die nicht vorhanden ist.
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.10.2010 16:22
Wenn Monate/ Jahre angegeben sind, stellt das wohl kein Problem da...

Aber ob die IHK ihre bisherige Aufgabenstellungen beibehält kann man ja nicht wissen, und dann ist es ja schön zu wissen iwe man es im Fall der Fälle rechnet...
Aber da kommen wir wohl nicht mehr auf einen Nenner
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2010 16:42
ich denke auch...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2010 19:36
Wo ist die Berechnung der Besitzdauer geregelt?
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2010 21:52
das weiß ich nicht.
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