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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Mündliche Prüfung versauen
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edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2009 15:27
Sitzen Sie denn regelmäßig in solchen Prüfungen???
Welche Abrteitnehmervertreter sitzen dort?
Betriebsräte, oder von Gewerkschaften, oder normale Mitarbeiter?
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2009 16:29
hmm, ich hab ehrlich gedacht dass jemand von der ihk kommt..

kurze frage zum anderen thema: wann werden die einladungen zu den zp von der ihk verschickt?? ich hab in 4 wochen prüfung und noch garkeine einladung bekommen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2009 19:55
Ich prüfe als Lehrervertreter regelmäßig. Als Arbeitnehmervertreter sitzen i.d.R. Bankangestellte in den Prüfungen.

Rang: IPO

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Verfasst am: 03.09.2009 07:02
@leilin

Ich kann nur von meiner und auch von den Prüfungen von den restlichen Mitschülern aus meiner Klasse sprechen, denn bei mir bzw. meinen 20 Mitschülern, war 1 Berufsschullehrer, jemand von einem anderen Kreditinstitut und ein Angestellter der IHK vor Ort und haben die mündlichen Prüfungen abgenommen, wobei der Herr/ die Dame vond er IHK den Part vor der Prüfung (wie alles ablaufen wird, wieviel Pronzent du benötigst, ob du dich an diesem Tag wohl oder krank fühlst, etc ) und nach der Prüfung (Bestanden, nicht bestanden, Feedback) übernommen hat. Vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland bzw von IHK zu IHK anders.
moonshine
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.09.2009 08:41
Ich will ja keine Angst mache aber nach meiner Feststellung passiert es leicht die mündliche Prüfung zu versauen. Kommt drauf an wie die Prüfer drauf sind. Die müssen nämliche keine Begründung oder dergleichen für die Noten abgegeben sondern allein die Punktezahl. Bei meiner Prüfung so hab ich von einem Mitarbeiter der IHK erfahren hat es außergewöhnlich viele Nachfragen bezüglich der mündlichen Prüfungsnote gegeben.
edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2009 09:14
@ Herrmann

sie wissen aber nicht nach welchen Kriterien diese Bankmitarbeiter ausgesucht werden?

@ moonshine

also klar müssen die das nicht begründen, aber was haben sie davo, wenn sie dich, wenn du nicht vollkommen daneben bist durchrasseln lassen und dir keine hilfestellung geben?
Ich habe shcon oft genug gehört, dass jemand total auf derfalschen Fährte war und die ihn wieder zurückgeholt haben!
Nur dass es einige gibt, die die Vorleistung des Prüflings nciht wissen wollen habe ich gehört, aber dass die die dann meistens trotzdem hören! lol
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2009 09:28
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden von der IHK berufen.
Voraussetzung: AdA-Schein + Vorschlag der Bank
moonshine
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.09.2009 10:17
Ja ka man kann es dadurch eben nicht beurteilen. Als ich damals von meiner Prüfung einem Peronaler erzählt habe, meinte er dass mir Einserbremsen Fragen gestellt wurden, da die Baufi sehr ins Detail ging. Ich hab auch Bausparer, Verwandtendarlehen etc herausbekommen. Ich hatte dann 53 Punkte..
Der von der Ihk meinte dann auf meine Nachfrage eben dass in diesem Jahr sehr viele wg der Note nachfragen und ihn das sehr wundert...
Ich will ja nicht mal sagen, dass ich nicht was übersehen habe aber ich finde, da es schließlich mein job ist, sollte man irgendwo nachfragen können, was man falsch gemacht hat.
juli06
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.09.2009 19:28
Sowohl die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter werden durch Banken berufen. In allen unseren IHK-Bereichen ist der ADA-Schein nicht Voraussetzung. Aber hier können die IHK‘s natürlich viel selbst bestimmen und variieren.
Für einen Prüfer muss Fairness und umfangreiches Wissen oberstes Gebot sein. Und natürlich gibt ein kompetender Prüfer Hilfestellung. Und auch in den mündlichen Prüfungen gilt der Stoffkatalog. Wenn der Azubi allerdings zusätzlich zu diesen Themen berät, dann muss er auch sicher sein. Das wird dann auch gewertet. Beispiel: Ein Prüfer-Kunde fragt nach steueroptimierten Anlagen. Die Grundlagen muss jeder kennen. Wenn es dann allerdings in Feinheiten geschlossener Beteiligungen etc. geht, kann jeder Azubi schon darauf verweisen, dass wir als Banker keine Steuerberatung durchführen dürfen. Bitte hier auch selbstbewusst sein. Vielleicht weiß der Einzelne der Praktiker-Prüfer gar nicht, wie weit er gehen darf.
Aber: Grundsätzlich sind die Prüfer fair und helfen. Selbst- und Fremdbild gehen sicher auch hier auseinander.
Und wenn trotzdem Zweifel bleiben: Jeder kann nach Antrag bei der IHK Einsicht in das Prüfungsprotokoll nehmen.
moonshine
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.09.2009 01:03 - Geaendert am: 04.09.2009 01:05
Zur Info: Das Protokoll enthält nur die Note+ Namen der Prüfer(so war es zuminderst bei meiner IHK, da ich es eingesehen habe). Das einsehen kann man sich dann wohl sparen.
juli06
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.09.2009 13:56
Da war das Protokoll möglicherweise nicht in Ordnung. Hier muss das Defizit bzw. die Note klar erkennbar sein. Warum wurde die Note vegeben. Im Zweifel vor Gericht gehen. Verwaltungsgerichte urteilen nach dem Protokoll. Und eine Prüfung wird schon für nichtig erklärt, wenn die Zusammensetzung aus Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Lehrervertretern nicht stimmt. Und das "+" muss im Nachgang erläutert werden.
Allerdings wird im Nachgang nicht die Note verbessert. Maximal kommt eine Prüfungswiederholung in Frage.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.09.2009 15:42 - Geaendert am: 07.09.2009 08:07
Zum Nachdenken:
Ein Prüfling geht vor das Verwaltungsgericht und erstreitet sich eine Nachprüfung. Wie würden Sie sich als Mitglied der Prüfungskommission bei der Nachprüfung verhalten?
Onkelz
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.09.2009 23:39
NEIN das ist definitiv nicht zum Nachdenken!!!
Einem Prüfer steht es definitiv nicht zu, subjektiv zu werden. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Prüfer auf Grund von persönlichen Differenzen die Prüflinge nicht mehr gleich behandelt?

Sie versuchen ja gerade ein ungerechtes Bewerten zu rechtfertigen. Wenn eine Klage vor dem Verwaltungsgericht durchgeht, wird das seine Gründe haben.

Genau aus Gründern der Objektivität werden fähige und pflichtbewusste Personen zu Prüfern bestellt.

Klar sind sowohl Prüfer als auch Lehrer nur Menschen, aber dies in ein öffentliches Forum hier so zu formulieren halte ich persönlich für nicht sonderlich klug.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.09.2009 08:03 - Geaendert am: 07.09.2009 08:06
Zur Klarstellung:
Ich würde mich äußerst korrekt verhalten.

Außerdem würde ich ein Fehlverhalten in meinen Prüfungen nicht dulden.
Onkelz
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.09.2009 14:29
Vielen Dank für die Berichtigung bzw. diesen Nachtrag.
Das beruhigt mich wieder :)
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