Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Nico_Riediger
Gaghd
Xama
LewisGrant
jayeh60985

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Grundschuld & Hypothek
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
2007Michi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.03.2009 19:17
Also die Berichte die ich darüber gesehen habe hatten immer die gleichen Fälle.
Klar kommt es dann in Fachzeitschriften, über den falschen Sachverhalt wird berichtet, dann wird nach Rechtsanwälten gesucht, die die Möglichkeit untermauern können, denn schließlich handelt es sich um einen unglaublichen Vorgang.
Natürlich finden sich dann auch Anwälte die eine theoretische Gesetzeslücke finden.
Nach solchen Berichten gibt es naütlich auch wieder Leute bei denen den ZV betrieben wird, die meinen bei uns war es genau so, sie gehen zum Anwalt bei dem kommen Fragen auf, und schon kommt das Thema in juristische Zeitschriften.
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.03.2009 17:14
Hierzu habe ich nunmehr im Internet noch Folgendes gefunden:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1666.pdf

"Gesetzeslücke durch Risikobegrenzungsgesetz geschlossen

Die bisherige Gesetzeslücke wurde durch den Gesetzgeber jetzt geschlossen. Durch das sog. Risikobegrenzungsgesetz, das Mitte des Jahres vom Bundestag verabschiedet wurde, wird der Weiterverkauf von Immobiliendarlehen stark eingeschränkt. Neben zahlreichen Informationspflichten der Banken bei Darlehensvergabe über die Möglichkeit eines Weiterverkaufs, ist eine Zwangsvollstreckung deutlich erschwert worden. Neben längeren Fristen gilt jetzt auch der Grundsatz, dass der Investor alle Einwendungen des Kunden gegen eine Zwangsvollstreckung gegen sich gelten lassen muss.

Auch für Altfälle anwendbar
Zwar gilt das Risikobegrenzungsgesetz, wie fast jede Gesetzesänderung im privatrechtlichen Bereich erst für die Zukunft. Jedoch haben einige Gerichte bereits angefangen, auch Altfälle nach dem Sinn dieses neuen Gesetzes zu behandeln. Erste Änderungen der Rechtslage sind derweil erkennbar. So müssen Verbraucher, die die besagte Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung unterzeichnen mussten, diese nicht länger gegen sich gelten lassen. Auch dann nicht, wenn die Unterwerfung im Rahmen eines notariell beurkundeten Vertrags erklärt wurde."

http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=708&Fachgebiet_id=17
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.03.2009 21:01
Weitere Informationen unter:
http://sicherungsgrundschuld.de/Sonstiges/Bundesrat_Beschl_29042008.html
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse